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P. Albert

weidlüten, den vischern, der herrschaft Burgheim8 ihre althergebrachte
Fischereiordnung und Zunftsatzungen bestätigen1.

Von Bertold von Staufen und Lütelmann von Rathsamhausen
löste die Stadt Breisach die Pfandschaft um

500 Gulden rheinisch.

Am 16. April 1457 empfing
der schweizerische Edelmann
Thüring der Jüngere
von Hallwil zugleich mit
dem erzherzoglichen Marschallamt
und der Landvogtei
im Elsass die Herrschaft
Burgheim zu Lehen2, und
und zwar, wie es merkwürdigerweise
auch von letzterer
heißt, zu einem rechten
Mannlehen3. Anspruch auf
Wappen der Stadt Breisach. Burgheim hatte Thüring von

Hallwil nicht bloß wegen
seiner Verdienste um das Haus Osterreich, sondern auch
durch seine Frau, Dorothea von Rathsamhausen, durch seine
Verwandtschaft also mit einem der vorherigen Pfandinhaber,
vor allem aber sollte er es erhalten als Entschädigung für das
ihm von den Eidgenossen entzogene Sesslehen zu Lenzburg. Allein
es scheint, dass Thüring von Hallwil die Pfandherrschaft nie
wirklich in Besitz bekommen hat, denn im Namen von Bürgermeister
, Rat und Bürgerschaft von Breisach, die am 7. Juli
1454 von Erzherzog Albrecht 400 Gulden auf den Pfandschilling
geschlagen erhalten hatten4, erscheint noch am 15. Juni
1469 der Breisacher Junker Hans Wernher von Pforr, „eine

1 Mitteilungen d. bad. histor. Kommission 12 (Karlsr. 1890),
S. 114 (aus dem Archiv der Stadt Burgheim).

2 Kindler von Knobloch a. a. O. 1, 526.

3 Statthalterei-Archiv Innsbruck. Schatzarcbiv-Repert. Bd. 1.
HL 119.

4 Das. Bd. 2. 131.98. General-Landesarchiv Karlsruhe 21/68;
Kopialbuch Nr. 787. Bl. 135.


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