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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0023
Die Schlossruine Burgheim am Rhein

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Kreatur des Landvogts Peter von Hagenbachals „Statthalter
und Amtmann der Herrschaft Burgheim", während
Breisach selbst damals mit der Landgrafschaft im Elsass, der
Grafschaft Pfirt und etlichen andern Städten und Schlössern
am obern Rhein mitsamt dem Schwarzwald von Herzog Siegmund
an Karl den Kühnen von Burgund verpfändet war. In
der gleichen Eigenschaft wie Hans Werner gen. Werlin von
Pforr war 1466 Kunemann von Bolsenheim zu Burgheim gesessen
. Er hatte mit
diesem seit 1430, bez.
1435 auch teil an der
Feste Limburg und zusammen
mit seinem Vater
Walther und seinen
Brüdern Hans, Walther
und Stoffel 1457 das
Dorf Köndringen erworben
.

Im Jahre 1471
brachten die Brüder

Konrad III. und
Georg L, Grafen von
Tübingen, die von
ihrer Urgroßmutter, der

Gräfin Klara VOn Frei- Wappen der von Hallwil.

bürg her die benachbarte
Burg Lichteneck nebst Zubehör besassen, das Pfand Burgheim
an sich. Unterm 22. Juli dieses Jahrs benachrichtigte
Herzog Siegmund die Stadt Burgheim und die Gemeinden des
Talgangs, dass er den Grafen vergönnt habe, die Herrschaft an
sich zu lösen, und forderte sie auf, ihnen zu huldigen, wie
andern Pfandherrn bisher. Der Pfandbrief ist vom 13. Mai 1472
aus Innsbruck datiert und besagt, dass Herzog Siegmund seinem
Rat, dem Grafen Konrad, und dessen Bruder, dem Grafen
Georg und ihren Erben Schloss, Stadt und Herrschaft zu Burgheim
, wie sie solche mit seiner Vergünstigung von Bürgermeister
und Rat zu Breisach um 5952 Gulden rheinisch gelöst

Alemannia N. F. 5, 1. 2


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