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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0028
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P. Albert

Zoll, früher wie später, auch nachdem Kaiser Rotbart 1165
verkündigt hatte, der Rhein solle eine „freie und königliche
Straße" sein; speziell auch bei Burgheim, wie es noch in einer
Urkunde vom Jahre 1481 heißt, worin sich Bürgermeister
und Rat von Basel bei dem österreichischen Landvogt Wilhelm
von Rappoltstein der „geschieht und hendel" wegen beklagen,
die „in vergangnen tagen durch den . . grafen Conrat zu
Tübingen etc. und die sinen" an zwei Basler Schiffen „bi
Burckheim uf des heiigen richs frien Rinstrom gewalteglichen
begangen, weihe schiff si nit allein mit Hb und gut genotrengt
ufzekeren und daselbs verhalten", sondern dabei auch einen
der Basler getötet haben1.

Für die Instandhaltung der Rheinstraße, für den zur Bergfahrt
unentbehrlichen Leinpfad, für Dammbauten, für Beihülfe,
wo Stromschnellen und Eisgang eine Umladung nötig machten,
vor allem aber für das sichere Geleit, den militärischen Schutz
des Wegs durften die angrenzenden Grundherren, unter denen
anfangs der Kaiser der bedeutendste war, eine Gebühr erheben,
die seit dem 13. Jahrhundert dermaßen ausgenützt wurde, dass
die Vorteile der Straße auf dem Rhein fast verloren gingen.
Burg an Burg hatte sich am Rhein erhoben, um den Zoll zu
sichern: nicht weniger als 44 Zollstätten hatte zu Ende des
13. Jahrhunderts der Kaufmann auf dem Rhein zu bestehen,
deren viele um jene Zeit das Raubritterwesen geradeso auf
dem Wasser begünstigten, wie andere Burgen auf den Landstraßen
. Die Inhaber und Burgmannen von Burgheim machten
hierin keine Ausnahme und hatten es besonders auf die Schiffe
von Basel abgesehen. So schreiben am 27. Oktober 1427
Bürgermeister und Rat von Basel an die Stadt Freiburg i. Br.,
dass einige Basler Bürger ein beladenes Schiff von Köln den
Rhein heraufgeführt, es aber wegen des Eisgangs bei Burgheim
hätten stehen lassen müssen, worauf die Pfandherren von
Burgheim, Bertold von Staufen und Lütelmann von Ratzenhausen
, 47a Tonnen Häringe daraus weggenommen hätten2.

1 K. Albrecht, Rappoltsteinisches Urkundenbuch 5, 268ff.

2 Stadtarchiv Freiburg i. Br. Burgheini, Stadt und Herrschaft.


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