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Die Schlossruine Burgheim am Rhein
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Christoph von Sternsee einig geworden sei, und die Regierung
den Übergang des Pfandlehens von diesem an jenen zu vollziehen
habe. Am 12. August 1560 empfing er von Kaiser
Ferdinand von Innsbruck aus den Pfandbrief, den er am folgenden
Tag mit dem üblichen Revers beantwortete *. In jenem
sagt Ferdinand, dass er seinem „getreuen, lieben Lazarusen
von Schwendi ... in ansehung seiner aufrichtigen, redlichen,
getreuen, vleissigen dienst", so er Karl V. und ihm selbst
lange Zeit geleistet habe, „und dann von besondern gnaden
wegen" Schloss, Stadt und Herrschaft Burckheimb mit allen
Nutzen und Zugehörungen, die landesfürstliche Obrigkeit allein
ausgenommen, wie sie bisher Christoph von Sternsee innegehabt
habe, „gegen erlegung der 10000 gülden pfandschilling
und der 1100 gülden baugelt", so er, Ferdinand, dem von Sternsee
„vermög einer ihm darumb insonderheit verfertigten und
zugestellten verschreibung zue sollichem pfandschilling geschlagen
habe", — gegen 11100 Gulden bar also ihm und
seinen Erben „zu einem rechten wehrenden pfand eingeben
und versetzt" habe, unter dem üblichen Vorbehalt der Wiederlösung
. Im übrigen war der Schwendische Pfandbrief mit
Ausnahme der Stelle von den 600 Gulden Baugeld völlig gleichlautend
mit demjenigen Sternsees. Lazarus ließ die ihm darin
auferlegten Bedingungen, „weil er dienstgeschäfts halben
solliches selbst persönlich mit verrichten könnden", „auf des
kaisers gnedigiste verwilligung durch seinen vettern Marquard
von Schwendi als seinen verordneten vollmechtigen gewalt-
und bevelchhaber" geloben und schwören.
In seinem Revers vom 13. August 15602 verspricht
Schwendi, der kaiserlichen Verschreibung „in allen und jeden
articlen und puncten vleissig und treulich" nachzukommen und
verbürgt sich dafür für sich und seine Erben mit seinem gesamten
Hab und Gut. Da er bisher weder einen eigenen
ständigen Wohnsitz noch eine Herrschaft hatte, beschloss er,
1 General-Landesarchiv Karlsruhe 21/68 und Fahnenberg.
Archiv. Aktenband III, 35—45; IV (Urbarium II), 122—127.
2 Fahnenberg. Archiv. Aktenband IV, 128f.
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