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P. Albert

zumal da er seit etwa 10 Jahren von seiner Gemahlin Anna
geb. Böcklin von Böcklinsau einen Sohn, Hans Wilhelm, hatte,
Burgheim für sich und seine Leibeserben zur Heimstätte aus-
zuersehen. Er wandte sich deshalb an den Kaiser und erhielt
von ihm am 22. Juni 1561 die Pfandschaft Burgheim „auf
sein leben lang unabgelöst pfandsweis" zugesagt1 und auf sein
weiteres Ansuchen am darauffolgenden 29. Oktober von Prag
aus unter wiederholter Anerkennung seiner dem Kaiser Karl V.
und dem König Philipp von Spanien, dem Reiche und dem
Haus Osterreich „zu wolfart und hohem nutz viel lange jähre"
geleisteten Kriegsdienste diese Unablösigkeit auch auf seinen
Sohn für dessen Lebenszeit erstreckt2. Nun ging er daran,
die Burg zu erneuern und in wohnlichen Zustand zu versetzen.
Zu diesem Zwecke hatte er schon vorher den Kaiser um
eine größere Summe Baugelds angegangen, die ihm auch
unterm 20. Oktober 1561 gewährt wurde3. Zwölfhundert
Gulden bewilligte ihm Ferdinand an dem Schlosse mit Vorwissen
der oberösterreichischen Regierung und Kammer „der
unvermeidelichen notturft nach und mit vorgehenter berat-
schlagung, was gepauet werden soll, zu verpauen". Nach vollbrachtem
Bau soll Schwendi der genannten vorderösterreichischen
Kammer „darumben ordenliche raitung [d. i. Rechnung]
tuen". „Und was er also an dem bewilligten paugelt verpauen
und mit gueter ordenlicher raitung und darüber gefertigten
quittungen und certificationen dartuen wirdet, dasselb
sollen und wellen wir ihme nachmals zu anderm seinem vorigen
Burckheimischen pfandschilling, doch unverzinst, schlagen und
darumben ein notturftige verschreibung fertigen, ohn gefehrde."

Die von Schwendi aufgewandten 1200 Gulden verschwanden
in den Leeren und Löchern der alten Burg, ohne dass sie
merklich stattlicher oder wohnlicher geworden wäre. Um sie
einigermaßen nach seinem Sinne zu gestalten, sah er sich gezwungen
, noch weitere 1000 Gulden daran zu setzen, um deren

1 Das. Aktenband IV, 132.

2 Das. Aktenband IV, 132 f.

3 Das. Aktenband IV, 130 f.


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