http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0046
40
P. Albert
das schloß Burckheim peülich, wesentlich und unabschlaipfig
widerumben uberantworten, ohne geverde".
Aber auch damit war Schwendis Baueifer noch nicht erschöpft
. Er baute unentwegt weiter, so dass er nach weiteren
8 Jahren abermals 4192 Gulden 12 Kreuzer hineingesteckt
hatte, von denen ihm der Erzherzog unterm 17. Dezember 1579
„uf sein undertenigists bitten" wiederum 4000 Gulden „passieren
" und unverzinslich zu den bereits verrechneten 10846 Gulden
12 Schilling 2 Pfenning Bauschilling auf die Pfandsumme
schlug1. Er hatte befunden, äußert der Erzherzog, „das er —
Schwendi — aus guetem eifer und mainung, wider sein selbs
verhoffen, mit angeregtem paucosten so tief kommen, denselben
aber nit ohne nuz, sonder wol und ordenlich angewendet und
verricht". „Dargegen solle aber auch er, von Schwendi, und
seine erben sein selbs erbieten nach, als er sich auch solches
verobligiert und verschriben, schuldig sein, in zeit irer pfandlichen
inhabung die neüen gepeü in iren aignen cösten zu verrichten
und das schloß yederzeit dermassen, wie es yetzo ist,
in gueten peülichen wesen und würden erhalten und zur zeit
der abtretung also überantworten, inmassen es ihme in voriger
bewilligung ebenfalls eingebunden worden, ohn gefehrde."
Hiezu verpflichtete sich Schwendi für sich und seine Erben
durch einen eigenen Sicherheitsschein vom 20. Januar 15802.
So hatte er endlich das Schloss Burgheim nach seinem Gefallen
ausgebaut und vollendet und zur Krönung all seines
Vornehmens unterm 8. September 1580 von Erzherzog Ferdinand
„umb seines so getreüen weit bekannten treffentlichen
verdienens willen" „zugesagt und versprochen" erhalten3, dass
er, seine Nachkommen und Erben bei der Herrschaft Burgheim
100 Jahre lang, bei der 1572 von ihm erworbenen Stadt und
Herrschaft Kaisersberg, „so lang und alle weil die landvogtei
Hagenaw bei (dem) haus Österreich bleibt, und dan bei Tri-
berg (das er 1567 erkauft hatte) noch 20 jähr lang, alles von
1 Fahnenberg. Archiv. Aktenband IV, 141—143.
2 Das. Aktenband IV, 144 f.
3 Das. Aktenband IV, 146—148.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0046