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Die Schlossruine Burgheim am Rhein
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heüt dato dis briefs an zu raiten . . . unabgelöst und unentsetzt
bleiben" solle, „alles gnediglich und ohn gefehrde". Sein
letztes Absehen ging dahin, Burgheim aus einem Pfand in ein
wirkliches Lehen verwandelt zu erhalten. Schritte zu diesem
Zwecke waren schon die 1561 von Ferdinand erwirkte Ausdehnung
der Pfandschaft auf seinen Sohn gewesen. Allein die
vorländische Regierung arbeitete mit allen Kräften dagegen.
Schwendis Besitztum war ansehnlich wie das eines Fürsten
seiner Zeit, denn außer Burgheim, Hohenlandsberg, Triberg,
Kaisersberg, besass er seit 1577 auch Kirchhofen im Breisgau,
Häuser zu Freiburg1 und Straßburg2 und in Österreich bei
Wien die Güter Kagran, Hirschstetten, Auerstal, Steinabrunn
und ein Haus und Weingärten in Ungarisch Neustadl. Letzteres
schenkte er seinem Yetter Karl, der 1576 bei Rudolf II.
Hofrat war. Die unentwegte Beharrlichkeit, womit er all
dies zusammenbrachte, wird ihm geradezu als Lieblingsgedanke
dahin ausgelegt, als habe er in den vorderösterreichischen
Landen eine wohlbewidmete, würdig ausgestattete Dynastie
gründen wollen3.
Von seinem Reichtum machte er indess einen guten
Gebrauch, stiftete Armenspitäler, unter andern auch (1574) zu
Burgheim 4, sammelte einen Fonds zur Unterstützung für Kranke
und in Kriegszeiten, unterstützte alte und invalide Soldaten,
machte den Zünften seiner Städte Ordnungen, Geschenke und
Stiftungen und ordnete, immer auf das Wol seiner Untertanen
bedacht, die innern Verhältnisse der zu seinen Herrschaften
gehörigen Gemeinden und sorgte reichlich für seine Verwandten.
Was er allein für Burgheim tat, sichert seinem Andenken unvergänglichen
Segen und Nachruhm. Er setzte und hielt alles,
was er besass, Städte, Schlösser und Häuser in besten Stand
1 Jetzt Franziskanerstraße Nr. 3, Mitgift seiner ersten Gemahlin;
vgl. Geschichtl. Ortsbeschreib. d. Stadt Freiburg i. Br. 2 (1903),
S. 68 und 168.
s Jetzt Haus Nr. 17 im Krappengässchen; vgl. A. Seyboth, Das
alte Straßburg (1890) S. 9.
» Bader a. a. 0. S. 194.
1 Mitteil. d. bad. hist. Kommission 12, 120.
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