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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0070
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I\ Albert

mit lakonischer Kürze: „. . nun in der Burg oder Schloß, so
1572 von Herrn General Lazaro von Schwendi renovieret und
nach dasiger neue Modi besser aufgehauen, ist anno 1672 vom
französischen Marchai de Luxenbourg aus Ordre des Königs
Ludovici des XIV. verbrennet worden." Der Herzog von
Luxemburg war berüchtigt durch seine Grausamkeit, womit
er seiner verwilderten Soldateska im Feindesland die Zügel
schießen ließ. Indessen ist der Herzog im Jahre 1672 nicht
am Oberrhein gewesen, so dass dieses Jahr nicht zu dem
Namen stimmen würde. Zum eigentlichen Kriegsschauplatz
wurde der Breisgau erst zu Ende des Jahrs 1674, bez. zu
Anfang 1675, als eine größere französische Armee unter General
Vaubrun mit dem Sitze in Breisach die Aufgabe erhielt,
die oberrheinischen Lande unter französische Botmäßigkeit zu
bringen. Anderthalb Jahre lang verübte Vaubrun, der Oberst
La Broche und aridere Führer der Franzosen die schrecklichsten
Greueltaten im Breisgau, zerstörten die Burg Lichteneck, verbrannten
Kirchhofen, Neuenburg und viele andere Orte, so
dass dem Marquis de Vaubrun oder dem Oberst La Broche
ebensogut wie dem Herzog von Luxemburg die Zerstörung
des Burgheimer Schlosses zur Last fallen kann. Da aber
letzterer mit Bestimmtheit als Täter genannt wird, so könnte
es sich nur um das Jahr 1676 handeln, in welchem derselbe
wenige Tage nach dem Fall von Philippsburg (16. September)
sengend und brennend den Breisgau durchzog. Ist die Tat
jedoch schon 1672 geschehen, so kann es nur in der ersten
Hälfte des Monats November und nicht durch den Herzog von
Luxemburg geschehen sein, sondern durch Rycour, den französischen
Gouverneur von Breisach, der auf des in Metz stehenden
Conde Befehl eine Abteilung von 700 Mann auf Schiffen
mit vier Brandern von Breisach den Rhein hinabsandte, um
sich aller Übergänge über den Fluss zu versichern, und Lei
dieser Gelegenheit mitten im Frieden am 14. November acht
Joche der stehenden Brücke der damals noch deutschen Stadt
Straßburg zerstören ließ. Die Angaben des Kirchenbuchs bezüglich
der Jahreszahl und des Namens lassen sich also nicht
miteinander in Einklang bringen; auch die Zuhülfenahme


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