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Die Schlossruine Burgheim am Rhein 71
um doch einigen Nutzen daraus zu ziehen. Da Agid Joseph
Karl von Fahnenberg allein von den damaligen drei Vasallen
männlicher Nachkommenschaft sich erfreute, so fasste er den
Vorsatz, „die Steine von diesem Platz wegräumen und alles
Mauerwerk mit Ausnahme der sogenannten neuen Burg und
Zugehörde, die seinerzeit noch gebaut werden kann, abbrechen
und aus dem Erlös von den Steinen den gedachten Platz zu einem
Rebberg anlegen zu lassen". Er ging deshalb den Lehnhof um
die erforderliche Mutatio fundi feudalis an, die ihm, dd. Freiburg
den 6. Dezember 1780, auch gewährt wurde, unter der Bedingung
, dass „der in diesem zerstörten Schlossgebäu-Bezirk
neü zu errichten vorhabende Rebgarten als lehenbar erkannt,
auch die zusammenwerfende Stein des alten Schlosses nit über
Rhein verkauft werden sollen" *. Im folgenden Jahre ließ er
dann das Mauerwerk gegen Südwesten, wo jetzt noch ein
Zierstein seinen Namenszug trägt (s. die Abbildung am Schlüsse
S. 82), verstärken und das Ganze zu einem Weingarten umlegen
, die Stadt aber die Mauer, welche heute noch an dem
sogenannten Tränkeweg hinzieht, auf ihre Kosten aufführen'2.
Nach einer Beschreibung des Lehens Burgheim von demselben
Herrn von Fahnenberg aus dem Jahre 1808 umfasste
nun der Schlossbezirk: „1. d a s a lte verfallene Schloss;
2. den Schloss-, Reb- oder Weinberg, welcher in dem
ehemaligen Schlosshof und auf den mit Konsens des Lehnhofs
demolierten alten Festungswerkern in den Jahren 1780 und
1781 mit einem Kostenaufwand von mehr als 700 Gulden von
der Herrschaft angelegt worden ist. Dieser Weinberg enthält
beiläufig 6281 Quadratschuh; 3. den alten Schlossgarten,
dem alten Schloss gegenüber gelegen. Dieser dermal zum
Ackerfeld angelegte Garten enthält 13/4 Jauchert Feld; 4. den
hintern Schlossgraben beiläufig 4 Mannshauet groß; endlich
5. die obere Matte, die Tormatte genannt, 2 1/i Jauchert
groß3."
1 Fahnenberg. Archiv. Aktenband III, 557ff.
2 Das: IX, 979.
3 Das. III.
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