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74 r. Albert

Auch aus der zweiten Ehe hatte sie einen Sohn, Ignaz Wilhelm
Kasimir, in der Folge (1666) bischöflich straßburgischer
Kammerjunker und Amtmann zu Ettenheim, der nach seines
Vaters Tode (1651) den mit seinem Stiefbruder Franz Karl
zu Fürstenberg gemeinsamen Anteil an Burgheim am 12. August
1680, in welchem Jahr die dem Lazarus von Schwendi
gegebene Verlängerung abgelaufen war, von Kaiser Leopold I.
für sich und seine Teilhaber sowie für ihre Nachkommen

männlichen und weiblichen
Geschlechts
gegen Erhöhung des

Pfandschillings um
3000, also von 24 000
auf 27 000 Gulden, auf
30 Jahre weiter erstreckt
erhielt. Bezüglich
des Schlosses, welches
„bei dem vor-
gewesten dreißig- und
letsteren siebenjährigen
Krieg oftmalen ein-
genomen, spoliert, gesprengt
und endlich
ganz und gar in die
Aschen gelegt worden",
erklärte der Kaiser, nicht gestatten noch zugeben zu wollen,
„das gemelte Pfandinhaber oder deren Erben hierunter auf
ainige Weis und Weg . . . gefahrt oder angesprochen werden
sollen"1.

Helene Eleonore von Schwendi hatte in ihrem Testament
vom 3. September 1661 die Herrschaft Burgheim zu gleichen
Teilen an ihre beiden Söhne vermacht, mit der Bedingung,
dass, wenn ihr erster Sohn unvermählt oder ohne Leibeserben
sterben sollte, all sein von Burgheim herrührendes Vermögen
ihrem andern Sohne erblich zufallen solle. Diese Bestimmung

1 Fahnenberg. Archiv. Aktenband III, 91—99.

Wappen der Freiherrn von Leyen.


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