http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0081
Die Schlossruine Burgheim am Rhein 75
gab zu einem dreißigjährigen Prozesse Veranlassung, als der
fromme Graf von Fürstenberg kurz vor seinem Tode am
24. März 1698 die ihm zustehende Hälfte um 3500 Gulden an
seinen Rat und Hofmeister Ferdinand Ludwig von Neuenstein
und dessen Erben veräußerte, während die beiden überlebenden
Töchter Ignaz Wilhelm Kasimirs von Leven1 die
Zulässigkeit dieser Handlung bestritten2. Die ganze Herrschaft
war jetzt „ein armseliges, durch Kriegserlittenheiten,
Rechtshändel und
schlechte Wirtschaft
völlig verschuldetes und
herabgebrachtes
Ding"3, das besonders
Ignaz Wilhelm Kasimir
von Leyen über und
über mit Schulden beschwert
hatte. Seit der
zweiten Hälfte des
Dreißigjährigen Kriegs
nahmen die feindlichen
Einfälle und Verheerungen
kein Ende mehr,
anderseits waren der
„Differentien, Spän und
Irrungen" zwischen der
Stadt und Herrschaft,
wie zwischen dieser und
den Gemeinden und Untertanen des Talgangs so viele und
langdauernde, dass manche erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts
(1749) zum Austrag kamen. Die Herrschaft fühlte
sich fortwährend wegen Schmälerung ihrer Rechte und Reve-
nüen seitens der Stadt beschwert, und diese hinwieder klagte
1 Eine dritte Tochter, Anna Ursula, war am 14. Januar 1636 im
Alter von 8 Wochen gestorben.
2 General-Landesarchiv Karlsruhe 21/68 (Akten).
3 Bader a. a. 0. S. 195 (auf Grund der umfangreichen Karlsruher
Akten).
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