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Die Schlossruine Burgheim am Rhein
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1740 \ und nach seinem am 2. Oktober 1741 zu Freiburg
erfolgten Tode sein ältester Sohn Joseph Anton Ferdinand,
Hauptmann im Prinz Karl von Lothringischen Regiment zu
Fuß unterm 3. April 1742 die Belehnung2, die dann nach
dem Hinscheiden der Mutter3 am 13. Mai 1780 auch auf den
noch lebenden jüngern Sohn, Johann Baptist, k. k. Rittmeister
und Nobelgardisten, und dessen Neffen, Agid Joseph
Karl, damals vorderösterreichischen Regimentsrat, ausgedehnt
wurde4. Die „-recht edelgeborne, wappen-, lehens-, turniers-
und rittermäßig achtschildige Edelmannsfamilie" der Mayer
von Fahnenberg behielt bis zu ihrem Erlöschen die Herrschaft
Burgheim, deren Lehnsherrlichkeit durch den Frieden
von Campo Formio vom 17. Oktober 1797 an den Herzog
Herkules von Modena fiel, am 18. Oktober 1803 wieder
an Osterreich zurückgelangte, am 26. Dezember 1805 aber
durch den Friedensschluss von Pressburg an den damaligen
Kurfürsten und späteren Großherzog von Baden überging. Bei
diesem suchte der damalige Lehnsbesitzer, der „kaiserlich
1 Pahnenberg. Archiv. Aktenband III, 421 ff.
2 Das. III, 461 ff.
3 Gest. 9. März 1780. Die Herrschaft Zähringen hatte sie im Jahre
1755 um 27000 Gulden an die Abtei St. Peter verkauft.
4 General-Landesarchiv Karlsruhe. Kopialb. Nr. 787. Bl. 789. Fahnen-
b erg. Archiv. Aktenband III, 537ff. „Designation der bei der den 13. Mai
1780 fürgegangenen Lehenempfangnus des Schloß, Stadt und Herrschaft
Burckheim bestrittenen Lehentaxes und übrigen Ausgaben, nemlich betrug
dieselbe
Lehentax............38 fl. 42 kr.
Stempel fürs Libell und Revers . . . . 3 „ — „
für die Schnur an das Libell.....1 r 12 „
für Abschriften von dem Libell und Revers 5 „ — „
Douceuren dem H. Lehensecretario . . . 15 „ — „
in die Kanzlei für Schreibung des Libells 7 „ 12 „
für Schreibung des Revers......2 „ 24 „
in das Expeditoramt........4 „ — „
dem Untermarschall........5 „ 18 „
dem Kanzleidiener.........1 „ 12 „
zusammen 83 fl. — kr."
Fahnenberg. Archiv. Aktenband III, 545.
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