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Thamnl

Wächter entweicht! Leib- und Lebensstrafe wird ihnen angedroht
.

Besuch von auswärts t)der Botschaft dürfen die Wächter
nicht zu den Gefangenen gelangen lassen ohne Erlaubnis des
Burgvogts; ebenso ordnungswidrig ist es, den Gefangenen
Kleider oder mehr Speise und Trank als vorgeschrieben ist, zu
bringen.

Bei Entlassung der Gefangenen gebührt dem Wächter nach
alter Turmlosung nicht mehr als 1 Stüber von einem Hintersassen
des Markgrafen und leibeigenen Manne, von Fremden
und Ausländern kann er 5 Stüber fordern.

Gilt es Kriegsleute, Gesinde oder Bauarbeiter von Hach-
berg einzuschließen, so dürfen die Wächter dem Befehle nicht
zaudernd nachkommen und keinen warnen oder entlaufen lassen.

Während des Tages fröhnen die Wächter nicht vollkommener
Ruhe. Sie holen Holz und Wasser, heizen im Winter die Zimmer,
helfen im Sommer bei dringender Arbeit auf Wiesen, Äckern
und in Gärten. Jeden Abend fegen sie den Hof, säubern alle
vier Wochen die Dachrinne, damit das Regenwasser keinen
Schaden anrichtet.

Urlaub sollen sie jederzeit erst begehren und beim Dienstaustritt
ihre Waffen abliefern.

Der Portner.

Der Portner weicht nicht von seinem Platze am Tor, hält
es samt dem kleinen Schärlin wol verschlossen, lässt ungefragt
keinen Fremden, unentschuldigt keinen Verspäteten herein.
Morgens und abends mustert er die Schar des ein- und ausgehenden
Gesindes, damit kein Unberufener sich durch das
Tor schleicht. Wer es wagt, wird gefangen zum Burgvogt geführt
. Nachts sowie während des Gottesdienstes und der Mahlzeiten
gibt er seinen Schlüssel dem Feldwebel oder Keller, die
ihn dem Burgvogt zustellen. Der Portner sieht darauf, dass
das Gesinde weder Speise noch Trank durch das Tor hinausträgt
. Jeden Übertreter der Vorschrift hält er an, nimmt ihm
alles ab und berichtet den Vorfall dem Burgvogt. Wenn er
sich säumig zeigt, trifft ihn Strafe.


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