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Hachberger Hofordnungen des XVI. Jahrhunderts 117
Zu der Zeit, wo Frohner im Schlosse arbeiten und Brot
erhalten, zeichnet er die Namen derselben in eine Liste.
Das Dienstinteresse verbietet ihm Zechgelage in der Portnerstube
. Beim Küfer, Pfister u. a. wiederholt man dieselbe Mahnung
, ein Beweis dafür, dass allenthalben auf Hachberg wacker
pokuliert worden ist.
Landsknechte als Torwächter.
Diese Landsknechte stehen außerhalb des Tores und verhindern
, dass ein Fremder eindringt oder ein Schlossbewohner
heimlich etwas fortträgt. Ihr Hauptaugenmerk richten sie auf
diejenigen, welche angeblich Milch, Kraut, Fische, Hühner u. a.
liefern, aber nur ihre Schritte zur Küche lenken wollen, um
dort gespeist zu werden. Außer dem Metzger werden sie daher
vor dem Tor zurückgehalten, bis ein Bote aus der Küche die
Lieferung abholt.
Schmiede.
Die Ordnung der Schmiede schreibt vor, dass Meister und
Gesellen früh 4 Uhr aufstehen und fleißig das arbeiten, was
Burgvogt, Geschirrmeister oder Baumeister anordnen, damit
Fuhrleute, Steinbrecher und Bauarbeiter schnell bedient werden.
Dem Hufbeschlag sollen sie sich gründlich widmen und
kein Pferd verderben. Wird ein Huf beschädigt, so hat der
Meisterschmied durch doppelte Pflege den Schaden wieder gut
zu machen.
Neuangefertigtes Geschirr oder Handwerkzeug wird nicht
eher ausgeliefert, bis dass der Burgvogt davon Kenntnis genommen
hat. Verboten ist es, für fremde Leute zu arbeiten,
fremde Pferde zu beschlagen oder Eisen fortzutragen. Für
letzteres wird bei der Abrechnung der Meisterschmied verantwortlich
gemacht.
Die Schlosser.
Ähnlich lautet die Schlosserordnung wie die vorhergehende.
Früh an die Arbeit zu gehen, alles nach Befehl des Hauptmanns
oder Burgvogts auszuführen, niemand ohne höheren
Befehl etwas zu liefern, das Handwerkszeug in stand zu halten
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