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Thamin

und endlich zurückzugeben, das sind kurz die für Schlosser geltenden
Vorschriften.

Kärcher und Fuhrleute.

Sie werden dazu angehalten, die Pferde gut zu pflegen, für
rechtzeitiges Füttern und Tränken, für Beschlag und Reinlichkeit
Sorge zu tragen. Futter aus Eigennutz zu verkaufen,
trägt dem Frevler Leibesstrafe ein. Das ihnen anvertraute Geschirr
darf nicht verloren gehen oder Schaden erleiden, Wagen
und Karren sind rein zu halten. Karrensalbe (Wagenschmiere),
Stränge u. a. werden beim Sattler nur auf besondere Anweisung
hin geholt, sonst muss der Fuhrknecht die Rechnung von seinem
Lohne bezahlen.

Pünktliches Ein- und Ausspannen wird gefordert sowie
Gehorsam bei Befehlen des Burgvogts oder Baumeisters. Das
müßige Herumliegen, die Feier des guten (blauen) Montags führt
zu schwerer Ahndung mit Turmstrafe bei Wasser und Brot.

Der Saalmeister.

Die neue Hofordnung von 1560 berichtet einiges über
diesen Beamten. Er scheint eine Stütze des Burgvogts gewesen
zu sein und auch dem Keller einen Teil der Geschäfte abgenommen
zu haben. So ist er es, der dem Gesinde die neue
Hofordnung vorliest und den Eid abnimmt, alsdann Einheimischen
und Fremden die Tischplätze anweist. Ferner besichtigt er
Wagen, Geschirr und Baugeräte, auf dass nichts verloren geht
oder schadhaft wird. Schuldige zeigt er dem Burgvogt an und
bewirkt zu dem Zwecke Kürzung des Lohns. Endlich sieht er
darauf, dass dem Markgrafen kein Schaden im Walde, auf Feld
und Wiese entsteht. Wer in dieser Hinsicht etwas unternimmt,
den soll er „beyfangen oder dem burgvogt fürderlich anzeigen".

Der Meier.

Als Vorstand des Meierhofs schließt der Meier nachts die
Tore und behält das Gesinde im Hause. Tagsüber ermahnt er
dasselbe zu fleißiger Arbeit und zeigt widerspenstige Leute dem
Burgvogt an. Er wacht über Innehaltung des Burgfriedens.


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