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Hachberger Hofordnungen des XVI. Jahrhunderts 119
Gebäude lässt er von Zeit zu Zeit ausbessern, die Äcker im
Frühjahr und Herbst bestellen. Doppelte Anstrengung heischt
die Heu- und Erntezeit. Es soll alles trocken in die Scheuer
kommen, die Neulingsfrucht in die Tenne eingezählt, das Getreide
gedroschen, gereinigt und abgeliefert werden. Zum
Schluss erfolgt die Abrechnung mit dem Burgvogt.
Das ganze Jahr hindurch bekümmert er sich um die Fütterung
des Viehs. Hier gilt es zwischen notwendiger Lieferung
und weisem Sparen die richtige Mitte zu halten. Endlich hat
er besondere Aufmerksamkeit dem kranken Vieh zu schenken
und in schwierigen Fällen erforderliche Hülfe zu holen.
Der Untermeier, der in einer Dienstordnung vorkommt,
ist zur Unterstützung des oben genannten berufen.
Der Senner.
Der Aufsicht des Meiers unterstellt, sorgt er in erster
Reihe für die Pflege der Rinder, für Milchwirtschaft und Käsebereitung
. Die Butter, Anke genannt, sendet er zum Schloss,
der überflüssige Käse wird auf der Burg gewogen und verkauft,
das Geld dem Burgvogt überantwortet. Das Kerbholz dient als
Rechnungsmittel. Zur Sommerszeit kontrolliert er den Kuhhirten
auf den Weideplätzen.
Der Kuhhirt.
Zur richtigen Zeit treibt er die Herde auf die Weide und
verlässt sie nie. Er darf nicht weiter als vorgeschrieben ist,
das Vieh herumschweifen lassen; fremde Hirten jagt er mit ihrem
Vieh fort oder holt sich Hilfe beim Burgvogt. Im Winter verrichtet
er den Stalldienst, der sich auf Fütterung des Viehs und
Reinigung der Krippen und Viehstände erstreckt.
Der Ochsenbnbe.
Er hat der Ochsen zu warten, im übrigen bei Waldarbeiten
und in der Scheuer sich nützlich zu machen, „sich in allen ge-
schäften geflissen erweissen wie solchs jungen Leuthen gebürth
und ire glück aussweissen".
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