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Thamm
die Burg, dort wo jetzt die Großherzogliche Ackerbauschule
untergebracht ist.
Die Baumeisterordnung erregt nicht so sehr durch die Vorschriften
als durch Angaben über damalige Lohnverhältnisse und
Preise einzelner Materialien unser Interesse.
Der Baumeister ist durch seine Dienstordnung verpflichtet,
alle Gebäude auf der Burg und um dieselbe von Zeit zu Zeit
zu besichtigen, schadhafte Stellen besonders in den Dächern zur
Regenzeit ausbessern zu lassen und dem Hofmeister wie den
Räten Mitteilung zu machen. Bei Neubauten reicht er vorher
Plan und Kostenanschlag ein. Ist man mit seinen Vorschlägen
einverstanden, dann schließt er Verträge mit den Werkleuten
ab für den ganzen Bau. Seltener zahlt die Verwaltung Tagelohn
aus. Hierauf besorgt der Werkmeister die notwendigen
Materialien, wenn sie nicht schon auf Lager sind. Den Zimmerleuten
und Steinmetzen gehen nun Weisungen betreffs der Stockwerke
, der Höhe und Dicke der Mauern, der Art des Daches
zu. Bei der großen Verschiedenheit des Maßes sucht er Einheitlichkeit
des „Werckschuhes" zu erzielen.
In den Verträgen mit den Werkleuten wird Lohn und
Arbeitszeit abgemacht. Pünktlich müssen die Arbeiter auf der
Baustelle sein und ihre Stunden aushalten. Jedem wird die
Arbeitszeit auf ein Kerbholz geschnitten und wöchentlich in
eine Liste eingetragen. Wer vor- oder nachmittags eine Stunde
versäumt, verliert einen halben Tagelohn. Schmähreden dürfen
beim Bau nicht geführt werden, Auseinandersetzungen hinsichtlich
der Verträge schiebt man auf den folgenden Sonn- oder
Feiertag.
Folgende Lohnansätze finden sich in der Baumeisterordnung
.
Fürrichts das ist ohne die Liferung essens und Trinckhens.
Steinmetzen und Manrer.
Im Somer
Einem meister
Einem gesellen
1 orth
4 batzen
(bisweilen 3 batzen)
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