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Hachberger Hofordnungen des XVI. Jahrhunderts
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oder von der Rutenn so 8 Schue lang und 4 schuh in die vie-
rung ist 2 Schilling und soll obgemelten Handwercksleuthen
und taglönern der Sumer Tagion von Petri Stulfeier (22. Febr.)
bis Galli (16. Okt.), sodann für den winter von Galli bis ge-
melten Tag Petri gerechnet und bezalt werdenn.
Schreiner neben dem atz
Einem meister .......... 2 batzen
Einem gesellen.......18 Heller
Einem jungen....... —
Fürrichts einem meister.
Sonstenn wird den schreinern und schlossern das
wuchenlon zalt je demnach der mann ist.
Glaser zusambt dem atz
Eim meister .......10 Kreuzer
Eim jungen.......4 Kreuzer
Vom wagnerholz zu feilen und zu machen
sambt dem atz
Von einem land oder Leitterbaum . 1 Heller
Von einem achs....... 1 Heller
Von hundert schwingen . . . . 7 Heller
Fürrichts
Von einem land oder Leitterbaum . 1 x\% Heller
Von einem achs....... 2 Heller
Von 100 schwingen..... 10 Kreuzer.
Mit verschiedenen andern Handwerkern sind Vergleiche abgeschlossen
.
Der Kupferschmied erhält für jedes Pfund der neuen
Arbeit 3 Schilling und kauft altes Kupfer zu 2 Schilling das
Pfund.
Die Ofenrechnungen der Hafner begleicht der Baumeister,
wenn er dieselben für richtig befunden und die Unterschrift des
Hofmeisters und der Räte eingeholt hat. Bei Überteuerung
dringt er auf Änderung des Preises. Ebenso verfährt er mit
allen andern, die für den Bau Lieferungen übernommen haben.
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