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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0131
Hachberger Hofordnungen des XVI. Jahrhunderts

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oder von der Rutenn so 8 Schue lang und 4 schuh in die vie-
rung ist 2 Schilling und soll obgemelten Handwercksleuthen
und taglönern der Sumer Tagion von Petri Stulfeier (22. Febr.)
bis Galli (16. Okt.), sodann für den winter von Galli bis ge-
melten Tag Petri gerechnet und bezalt werdenn.

Schreiner neben dem atz

Einem meister .......... 2 batzen

Einem gesellen.......18 Heller

Einem jungen....... —

Fürrichts einem meister.

Sonstenn wird den schreinern und schlossern das
wuchenlon zalt je demnach der mann ist.

Glaser zusambt dem atz

Eim meister .......10 Kreuzer

Eim jungen.......4 Kreuzer

Vom wagnerholz zu feilen und zu machen

sambt dem atz

Von einem land oder Leitterbaum . 1 Heller

Von einem achs....... 1 Heller

Von hundert schwingen . . . . 7 Heller

Fürrichts

Von einem land oder Leitterbaum . 1 x\% Heller

Von einem achs....... 2 Heller

Von 100 schwingen..... 10 Kreuzer.

Mit verschiedenen andern Handwerkern sind Vergleiche abgeschlossen
.

Der Kupferschmied erhält für jedes Pfund der neuen
Arbeit 3 Schilling und kauft altes Kupfer zu 2 Schilling das
Pfund.

Die Ofenrechnungen der Hafner begleicht der Baumeister,
wenn er dieselben für richtig befunden und die Unterschrift des
Hofmeisters und der Räte eingeholt hat. Bei Überteuerung
dringt er auf Änderung des Preises. Ebenso verfährt er mit
allen andern, die für den Bau Lieferungen übernommen haben.


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