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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0134
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Thamm

diese Einrichtung den Untertanen keinen Anlass zu Klagen geben
und Wandel schaffen, zumal es nach einer Bemerkung dieser
Ordnung „bishero mit Beschreibung und Anordnung der Fron
gantz unordenlich" zugegangen. Es war eben der Willkür zu
oft Tür und Tor geöffnet worden.

Ein Hachberger Prohnbuch.

Mitten in eine Hofordnung sind ein paar Blätter geraten,
deren Überschrift lautet: „Wie die fron zu der zeit als ich hie
gewessen gebucht ist worden und was ein jedes dorff für frön-
ling gethan hatt." Zeit und Verfasser des Schriftstücks sind
nicht zu ermitteln. Es heißt in diesen Zeilen u. a.:

Alles, was in der Landschaft gewachsen ist oder gekauft
wird, sollen die Untertanen gen Hachberg führen, z. B. Eisen,
Stroh, Kalk, Ziegel, Steine u. a. Jedoch den Wein brauchen
nicht die Eichstetter, Bahlinger, Bischoffinger, Bickensohler, Ober-
berger und Achkarrer heraufzuschaffen, sondern die Dörfer,
welche Wagen besitzen. Die Frohner nun mit Ross und Wagen
erhalten ein jeder Suppe, Fleisch und 1/ü Maß Wein. Zudem
leiden diejenigen, welche Wein bringen, keinen Durst.

Die Gundelfinger, Vörstetter und Windenreuter bauen die
Äcker auf der Breite mit Umfahren, die Eichstetter und Bahlinger
säen, die Keppenbacher eggen, das Hafermähen übernehmen
Leute aus der Emmendinger Vogtei, Stoppeläcker wenden die
Bahlinger und Eichstetter, Brachland die Bahlinger, das Einfahren
des Getreides ist Sache der Köndringer, wenn es in ihrem
Banne liegt. Die Ackerer erhalten für den Pflug 7 Brote, 1 Stippen
und 1 Maß Wein, die Hafermäher 6 Brote, 1 Stippen und
1 Maß Wein.

Wer Acker vom Herrn gepachtet und die dritte Garbe als
Zins heraufbringt, wird mit ein paar Broten und einem Trunk
gestärkt.

Die Freibauern mähen die Matten, ebenso die Ottenschwan-
der; man gibt jedem 1 Maß Wein und 6 Brote, abends zum
letzten Brot noch einen Haferbrei.

Den Emmendingern bleibt das Gras auf der Musau zum
Hauen, Einfahren und Einheimsen in die herrschaftliche Scheuer.


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