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Hachberger Hofordnungen des XVI. Jahrhunderts 129
Die Malterdinger mähen Gras in den Gärten, Mundinger
zur Grummetzeit, Denzlinger besorgen das Nachrechen und Abladen
des Heus. Die Mäher empfangen jeder zweimal 1 Maß
Wein und 6 Brote, ebenso die Fuhrleute für die Heuwagen,
die Nachrechner müssen mit 1 Stippen und Gemüse zu ihrem
Brot und Wein zufrieden sein.
Die Heufrohn der Rebleute von Emmendingen, Mundingen
mit Landeck ist den Vörstettern übertragen.
Bauholz fällen die Zimmerleute im Peterswald, das herrschaftliche
Fuhrenamt lässt es bis zur Ladestätte bringen, von
dort fahren es die Fröhner aus Denzlingen, Gundelfingen und
Vörstetten zum Bauplatze; alle erhalten Essen und Trinken, die
Freibauern, welche ihr Vieh heimsenden, jeder 3 Brote.
Wenn im Herbst die Bahlinger und Eichstetter Fässer herauf-
schafFen, laden sie Sand, Kalk, Ziegel u. a. dazu.
Sobald Bundholz gebraucht wird, müssen die Freibauern
und Le'ute von Ottenschwand es hauen, die Sexauer bis zum
Wagen tragen. Die Wagenleute beziehen 6 Brote jeder und
1 Maß Wein zu dreien, die Sexauer jeder 3 Brote und 1 Maß Wein.
Die Windenreuter richten das Hanfland, die Malterdinger
fahren den Dünger, die Schlossknechte breiten ihn aus; wenn
der Hanf geschnitten wird, sind Lohnarbeiter vom Herrn zu
zahlen.
Die Sexauer fahren Wein aus dem unteren Keller zum
Schloss, Tagelöhner tragen ihn in den oberen Keller. Malterdinger
sind frohnfrei bis auf das Weinfahren. Fässer für Zinswein
sendet die Herrschaft mit Lohnfuhren an Ort und Stelle.
Bahlinger und Eichstetter schaffen den Dünger aus dem Viehhof
, Denzlinger und Gundelfinger den vor der Pforte mit Einspännern
zum Sennerhof.
Alle, die Gefangene bringen, erhalten vom Schloss nicht
Speise und Trank, die Gefangenen haben die Kosten zu tragen;
wenn aber Amtleute den Transport befehlen, unterhält man die
Boten auf Kosten der Herrschaft.
Zehnten und Mühlzins liefern die Gemeinden selbst ab, nur
Holzhausen ist von dieser Frohnfuhre befreit; die Denzlinger
schaffen ihren Anteil auf das Schloss.
Alemannia N. F, 5, 1/2. o
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