http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0136
130 Thamm — Hachberger Hofordnungen des XVI. Jahrhunderts
Der Mühlenzins zu Köndringen, Kappenbach und Vörstetten
wird vom Müller abgeliefert.
Zu den Jagden am Kaiserstuhl und im Burgtal werden
Dorfleute aufgeboten. Die Windenreuter schaffen Seile, Speise
und Trank gen Theningen, die Theninger bis Eichstetten, die
Eichstetter bis Ihringen usw.
Bei der Sauhatz müssen Bauernkinder zutreiben und erhalten
1 Brot für den Kopf.
Für die Bauarbeiten sind Handlanger unentbehrlich. Zu
diesem Dienste werden die Rebbauern der Landschaft von Vogtei
zu Vogtei, von Dorf zu Dorf einberufen.
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