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Cartellieri
Nachdem Winkelmann sich über die Bedeutung der Re-
gesten geäußert hat, fährt er fort:
„Eben wegen der Bedeutung des Materials sind die Regesten sehr
ausführlich, wol vielfach aber zu ausführlich gegeben, wie umgekehrt
zum Beispiel die ebenfalls von der Bad. Hist. Komm, herausgegebenen
„Regesten der Pfalzgrafen bei Rhein" durch ihre übertriebene Knappheit
eigentlich kaum benutzbar sind. Möglichst inhaltreich, dabei kurz und
klar müssen die Regesten sein: in No. 5057 z. B. wird dagegen im Text
des Regests der Ausdruck „das heimliche Insiegel" gebraucht, aber ohne
Anführungszeichen, abgesehen davon, dass der Ausdruck viel zu gebräuchlich
war, um ihn besonders hervorzuheben. Alles Uberflüssige ist wegzulassen
(vgl. dagegen z. B. No. 5050 und 5052). Die biographischen Bemerkungen
zu den einzelnen Bischöfen sind möglichst kurz zu fassen; hier
sind sie fast zu Abhandlungen geworden. Praktischer scheint es dem Ref.
zu sein, nur die wirklichen Regesten mit fortlaufender Nummer zu versehen
, wie es z.B. bei Böhmer-Ficker geschah; hier findet sich z.B.
unter No. 5051 „des bischofs siegel ist abgebildet bei v. Weech, Siegel
des Generallandesarchivs 31, 5", womit doch sicherlich keine „res gesta"
Konstanzer Bischöfe gekennzeichnet ist. Alles in allem dürfte bei diesen
Regesten, wie auch in geringerem Maße bei den „Regesten der Markgrafen
von Baden und Hachberg"des Guten zu viel getan sein, da doch
selbst die eingehendsten Regesten niemals Quellenforschungen überflüssig
machen dürften."
1. Am Anfang wie am Ende tadelt der Verfasser die allzu
große Ausführlichkeit meiner Regesten. Ich kann mich night
1 Der rastlose Bearbeiter der Markgrafenregesten, Professor Heinrich
Witte, ist durch einen vorzeitigen Tod der Wissenschaft und seinem
Werke entrissen worden. Ich vermeide es deshalb, mich über seine Arbeitsweise
zu äußern und beschränke mich auf eine tatsächliche Feststellung
. Die von Winkelmann in den JBG. II, 447f besprochenen
Regesten der Markgrafen von Hachberg, Lief. 1 und 2 (Innsbruck 1901),
umfassen 80 Seiten genau des gleichen Formats wie die Konstanzer.
Sie beginnen mit No. 1161. Lief. 1 schließt mit Nr. 1732, enthält also
571 Stück; Lief. 2 schließt mit No. 1981, enthält also 248 Stück. Meine
Lief. 4 beginnt mit No. 5045 und schließt mit No. 5662, enthält also
617 Stück. Winkelmann hat, wie ich meine, verabsäumt, klar zu
machen, inwiefern die Markgrafenurkunden einer ausführlicheren Behandlung
bedürfen als die Konstanzer. Sonst wäre es doch auffallend,
dass in dem einen Falle diese Markgrafen 2 V2 mal so viele Nummern
zählen als die Bischöfe und doch, um Winkelmanns Ausdruck zu
wiederholen, bei den Markgrafen pin geringerem Maße des Guten zu viel
getan ist"I
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