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Beinert

heißt: Jüngstes Gericht 2, 241, „Welche das Pfund vnd Gabe
zwar gebrauchet (die Zeit) aber zu geringschätzigen Dingen
mißbrauchet | die erlauchte Natur zu Seytenspielen | zu Lieder-
tichten | zu fechten j zu kämpfen abgerichtet . . .1".

Meyfarts scharfe Worte gegen die Geistlichen, die nicht
milder in Kingwaldts lauterer Wahrheit2 und dem „getreuen
Eckart" behandelt werden, geben Moscherosch eine treffliche
Grundlage zu bald ernsten, bald humoristischen Ausfällen auf
den Predigerstand.

So empfinden wir Ringwaldts Verse nicht weniger scharf
als Moscheroschs wohlgezielte Hiebe:

„Die lauter Wahrheit" S. 218, wo er die nachlässige
Amtstätigkeit des Pfarrers tadelt, der

„Sich | wan er trawen vnd täuffen soll |
Die Haut zuvor besäuffet voll
Daß er die Zung kan übel rühm
Und sein Ampt nicht zur Hälffte führn
Deßgleichen gerne Kegel scheubt,
Gott lästert | spielt Geschwäncke treibt |
Und in dem Krug vil besser schwitzt,
Als wen er bei der Bibel sitzt ..."

Moscherosch S. 440:
fl Verflucht sind diejenige | welche predigen und sind truncken; handlen
Sacramenta und sind truncken . . . trösten Sterbende | und sind truncken
. . . hören Beicht und sind truncken | kupulieren und sind truncken: Begraben
| und sind truncken . . . Tauffen Kinder | und sind truncken . . .
S. 441: Welche Pfarrherrn sind und | doch keine Bibel lesen . . . Welche
Pfarrherrn sind | doch nichts studieren auf die Predigten."

Dieselben Ausdrücke wendet Moscherosch zum Teil auf Studenten
und Lehrer an.

Mit diesen weitläufigen Ausführungen sind nun die von
Meyfart beeinflussten Stellen verwoben, z. B.:

Jüngstes Gericht Hb. 2 S. 185:
„Wie mögen diejenigen bestehen | die . . . wie eingefleischte Teuffei
wütten | schnauben | toben | arme Leut in der Kirche mit Schlägen betrohen
| stürmen | poltern | donnern als ob sie nicht von einer Legion [
sondern von einer ganzen Legion der Legionen auß hellischen Geistern
besessen wären."

1 Hinze stellt S. 34 die ganze Stelle zwei Versen aus Brant gegenüber.
Die S. 39 ebenfalls Brant zugeschriebene Stelle (Gesichte 416) ist.Meyfarts
jüngstem Gericht 2, 258 entnommen, was Moscherosch selbst anmerkt.

2 Über ein Zitat hieraus in den Höllenkindern vgl. Hinze S. 83.


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