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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1904/0235
Zur Geschichte der Schwarzwaldlinien

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stellen können und weiß daher auch nicht, ob die Kleemann-
sche Linie, wie er selbst angibt, die auf Befehl des Markgrafen
Ludwig von Baden im Jahr 1701 begonnene und jedenfalls
unter Benutzung älterer Anlagen aus dem Jahre 1688 im Laufe
mehrerer Jahre ausgeführte oder vielleicht lediglich die im
Jahre 1688 angelegte ist. Vermuten möchte ich, dass es sich
für den Markgrafen in den ersten Jahren des spanischen Erbfolgekriegs
hier im Schwarzwald lediglich um Ausbesserung
einer älteren Befestigung gehandelt hat. Denn da für ihn die
Hauptsache immer die Bühl—Stollhofener Linie gebildet hat,
die durch Landau im Norden, durch Freiburg im Süden ihre
Seitendeckung finden sollte, ist nicht anzunehmen, dass er
neben dieser verhältnismäßig kurzen, in seinen Augen aber
hochwichtigen Linie noch eine zweite, sehr viel ausgedehntere
Befestigungsanlage ausgeführt haben sollte. Wahrscheinlich
ist also die Kleemannsche Linie der Hauptsache nach die im
pfälzischen Kriege angelegte. Jedenfalls ist es nicht die einzige
Schwarzwaldlinie gewesen. Ja es wird in einem interessanten
Aktenstück aus dem Jahre 1710 eine andere Linie
allein erwähnt. Gelegentlich meiner Studien über die Kniebisschanzen
fand ich unter den vom Kgl. Württ. Geh. Haus- und
Staatsarchiv mir in entgegenkommendster Weise zur Verfügung
gestellten Akten eine leider namenlose, jedenfalls aber von
einem höheren Offizier herstammende Relation über die mittlere
Linie vom Feldberg bis an den Dobel. Das Aktenstück ist
eine gut und sauber geschriebene, daher wol zur „Vorlage
höheren Orts" bestimmte Reinschrift. Sie scheint mir der
Veröffentlichung durchaus würdig zu sein, da sie ein deutliches
Bild nicht nur von dem Lauf dieser bedeutenden Schwarzwald-
befestigung, sondern auch von der Art ihrer Anlage und ihrem
damaligen Zustande gibt. Manche Befestigungsreste, die im
Schwarzwald, vielleicht tief versteckt und vielfach unverstanden,
sich finden, werden dadurch in ihrem Zusammenhang und in
ihrer Bedeutung klargestellt werden. Recht wünschenswert
wäre es, wenn durch diese Veröffentlichung genaue Kenner
der einzelnen in Betracht kommenden Gebiete zu Einzelforschungen
angeregt würden.

Alemannia N. F. 5, 3. 15


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