Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
21.1905
Seite: 12
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Krebs

Bedeutung, dass ihre Nichterwähnung in den eigentlichen
Weistümern auf keinem Zufall beruhen kann. In der Tat
scheint es, als habe das Kloster mit bewusster Absicht daran
festgehalten, seinen Zehntbezug als ein auf göttlicher Satzung
beruhendes Recht nicht der Weisung der Bauernschaft zu unterstellen
. Daher besitzen wir über die Zehntverhältnisse auch
aus der Zeit der Weistumblüte nur Kundschaften über die
von alters her ausgeübten Zehntrechte, Vergleiche zwischen
verschiedenen Zehntberechtigten über den Umfang ihrer Gerechtsame
, schiedsrichterliche, oberhirtliche oder landesherrliche
Entscheidungen über die Art und Form der Zehntentrichtung
.

Die Frage nach der innern Entwicklung unserer Weistümer
, ihrer Fortbildung und ihrem allmählichen Verschwinden
nötigt uns, mit ein paar Worten die allgemeine Anschauung
von dem Wesen des Weistums zu streifen. Nach dieser wurden
die Weistümer an bestimmten Tagen des Jahrs zunächst
nur mündlich ausgesprochen und enthielten das sich
unveränderlich gleichbleibende Gewohnheitsrecht, wie es von
einem Schöffen auf den andern, von einer Generation auf die
andere vererbt wurde. Hierauf gründet sich dann die weitere
Annahme, dass uns in den Weistümern ein getreues „Bild
der ältesten Gestaltung des Rechts-, Gesellschafts- und Kulturlebens
unserer bäuerlichen Gemeinden" entgegentrete. Es
mag dahingestellt bleiben, ob diese Auffassung, die in dem
Weistum nahezu unveränderliche Rechts- und Wirtschafts-
gewohnheiten niedergelegt sieht, für die frühesten Schöffensprüche
zutreffend ist. Unsere Weistümer, die allerdings nicht
besonders alt sind, befinden sich jedenfalls in fortwährender
Bewegung und Umgestaltung1. Gewiss, die bäuerlichen Zustände
waren stetige, im großen und ganzen sich gleichbleibende
. Veränderungen, namentlich auf wirtschaftlichem Gebiete
, vollzogen sich nicht sprunghaft, sondern langsam, kaum

1 Schon v. Inama - Sternegg (Über d. Quellen d. deutschen Wirt-
schaftsgesch., Wien 1877, S. 155ff.) hat davor gewarnt, die Unveränder-
lichkeit des bäuerlichen Rechtsbewusstseins, der bäuerlichen wirtschaftlichen
Zustände zu übertreiben.


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