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Baas
Ärzte auf dem flachen Lande sind im Mittelalter noch sehr
selten. Ob jedoch der Meister Wernher Stadtarzt zu Freiburg
war, wie der sonst zuverlässige Schreiber1 angibt, kann bei
dem Fehlen der Quellenangabe nicht sicher behauptet werden;
gleichwol ist es nicht unmöglich, da zu dieser Zeit und bereits
lange vorher eigentliche, angestellte Stadtärzte anderwärts bekannt
sind.
In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mehren sich
nun die zugleich genauem Angaben über Freiburger Arzte.
Am 27. Oktober 13522 vergabt „Atzo, der Arzt, Bürger zu
Freiburg", dem Spital eine Pfründe, deren jährliches Erträgnis
zu einem kleinen Teile für Seelenmessen und Singen ausgegeben
werden soll; 36 Schillinge, das sind heute nicht viel
weniger Mark, sollen den Dürftigen im Spital für Fleisch und
Fisch, Weißbrot und Wein gehören. Wir erkennen aus dieser
Stiftung den praktisch-mildtätigen Sinn des Arztes, welcher
diese Verfügung traf, trotzdem er noch für seine eigene Familie
zu sorgen hatte; denn darüber, dass er Laie und verheiratet
war, belehrt uns die Angabe im Totenbuch der Stadt
Basel, woselbst er eine Zeitlang gelebt hat, welche lautet:
„Magister Atzo3, physicus, pater magistri Wilhelmi physici,
civis Basiliensis, obiit in Friburgo."
Wir haben hier einen neuen Zusatz zum Namen, welcher
in Zusammenhalt mit dem übrigen mit einiger Wahrscheinlichkeit
uns folgendes annehmen lässt.
Allerdings bedeutet „physicus" in der ältern Zeit vielfach
nur, dass der so Bezeichnete innerer und studierter Arzt
war im Gegensatz zu dem ungelehrten zünftigen Wundarzt;
bereits um die hier in Betracht kommende Zeit hatte das Wort
aber noch den Sinn, dass es den angestellten Stadtarzt kennzeichnete
, wie dies für das 15. Jahrhundert aus Freiburg uns
sicher bekannt ist. Trifft letzteres zu, so können wir weiterhin
vermuten, dass der oben genannte Magister Atzo auch
nach auswärts sich eines guten Rufs erfreute, da er um das
1 Schreiber, Geschichte der Stadt Freiburg II, 234.
2 Urkunden des Heiliggeistspitals I, Reg. 374.
3 Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins XII, 17.
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