Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 36
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36

Walter

Die Revolutionsmänner haben den Frieden der Grabesgruffc
gestört, den Zinksarg, wo sie vergeblich nach Schätzen suchten,
erbrochen, und das Messglöcklein verschleudert; das Seelengedächtnis
aber wurde nach den Umsturztagen in die Pfarrkirche
verlegt, wo es heute noch samt dem Almosen besteht.

In der Ratssitzung vom 17. August 1613 erschien der
Bruder Didicus aus dem Kloster und berichtete die weilen
Jetzigen Sonntag Ires Gotzhauß dedication vndKirch-
weyhung seye, so wolle er In namen ganzer Convenz
einen Erb. Rhat zu solchen solemnität demütiglich geladen
und gebetten haben. Darauf erging der Befelch, daß
der Bürgermeister einen Hammel und einen Ohmen Wein hinaufschicken
.solle, vnd welcher der Rhät lustig, möge sich
vorderst zum Gottesdienst vnd folgentz zum Imbiß
verfügenl.

Diese Zurückhaltung des Rats hatte ihren Grund in einem
damals schon seit geraumer Zeit schwebenden Prozess. Der
Stadtrat hatte sich nämlich, wie bereits erwähnt, in den Sterbezeiten
des 16. Jahrhunderts des Klosterfriedhofs bemächtigt
und ihn trotz aller Einwendungen der Brüder festgehalten.
Man müßte sich eigentlich wol zu erinnern, behaupteten
die Stadtväter, das vor etlich 40 Jahren ein alt Thoden-
heußlin uf diesem streitigen Kirchhoff gestanden, darin
etlich alte Todtenbäum mit eisernen Banden undRingen
versehen gelegen, da auch von damahligen alten Leuten
verstanden, das solches heuslin über die 100 Jahr
alda gestanden und jeweils ein Begrebnus gewesen, und
wofern die Patres solches Ort nit zue Begrebnuss bestendig
lassen wollten, solle man Inen die 6 fl. Zins
auch nit geben. Erst als der schon erwähnte Apollonaris
Didenheim am 7. März 1619 zum Schultheißen der Stadt ernannt
wurde, legte er den Streit dahin bei, dass den Brüdern
der Zins belassen, auf den Zünften aber verkündigt wurde: Es
soll kein Bürger oder anderer keinen Thodten vf Iren
friethoff oder Kirchhoff ohne der Patrum willen begraben
, vnd dann in Sterbens leufften ganz keinen
einzigen menschen darin legen . . .2.

1 Stadtarchiv Rufach BB. 32.

2 Stadtarchiv Rufach BB. 37.


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