Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 43
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Das Minoritenkloster in Rufach

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wegen des gänzlichen Mangels einer geeigneten Lateinschule
beim Rate vorstellig wurden, trat dieser mit den Franziskanern
in Verhandlungen, die auch zu gutem Ende führten. Aus dem
am 2. Januar 1725 abgeschlossenen Vertrag erhalten wir folgende
Aufschlüsse:

Die Franziskaner beginnen die Schule in diesem Jahre mit
einem Lehrer, der Sintaxim majorem und poeticam zu
lehren hat; im folgenden Jahre soll ein zweiter Lehrer hinzutreten
, und beide unterrichten Syntaxim, Poeticam und
Rhetoricam.

Die Aufnahme und Entlassung der Schüler liegt in den
Händen des leitenden Paters.

Der Unterricht wird im Kloster erteilt; die Stadt unterhält
aber die Schulzimmer und liefert zu deren Heizung acht
Klafter Holz.

Die Stadt zahlt ferner jährlich für jeden der beiden Lehrer
150 livres und je einen Zentner Salz an den Orden.

Die Schüler entrichten Schulgeld, das vom Rate festgestellt
und verwaltet wird.

Die Schule beginnt jährlich am Tag nach Allerseelen und
endigt am Tage St. Michael.

Da sich in diesem ersten Jahre wenig Schüler gemeldet
haben, so wird das Schulgeld auf 10 Taler festgelegt1.

Die Schule wirkte sehr segensreich bis zum Ausbruch der
französischen Revolution. Am 12. November 1791 wurde das
Haus in der Klostergasse, wo die Franziskaner die Studenten
in der Schule hatten, öffentlich versteigert. —

Um die Mitte des Jahrhunderts fiel ihnen in dem nahen
Westhalten ein weiteres Benefizium zu. Dort hatte nämlich um
1720 die Witwe Barbara Burgenatin (f 5. Februar 1723) eine
Pfründe gestiftet, deren Inhaber verpflichtet sein sollten, an
allen Sonn- und Festtagen eine Frühmesse in der Pfarrkirche
zu lesen. Doch die Stiftungsgelder reichten zum Unterhalte
eines eigenen residierenden Kaplans kaum aus. So wurde denn
mit den Franziskanern ein Vertrag geschlossen, damit einer
derer Patribus ahn allen Sonn- und Feiertägen nacher

der Gesellschaft für die Erziehungs- und Schulgeschichte. Jahrg. XI (1901),
Heft 4, S. 252—266.

1 Stadtarchiv Rufach GG. 53.


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