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Wilhelm
v'süchen 13, 32. rieffen 13, 33. entrünen 13, 36.
körnen 14, 1. glauben 14, 4. het-bekät 14, 8. myn'
14, 9. törechten 14, 11. jamer 14, 20. wennig h. an
gek. 14, 23. glauben 14, 27. Hieran reiht sich das unter
Nr. I von mir veröffentlichte Gedicht, Bl. 20 a—21b. Dann
folgt Bl. 21b — 35a der deutsche Cato, von Friedrich
Zarncke in der Ausgabe des deutschen Cato S. 15 als h bezeichnet1
. Dann folgen die unter Nr. II, Bl. 35a—37a, und
Nr. III, Bl. 37a—38b, mitgeteilten Stücke. Bis hierher sind
die Verszeilen in den einzelnen Gedichten abgesetzt, von
jetzt ab nicht mehr. Bl. 38b — 45b steht ein Disput
zwischen einem Juden und einem Christen in Glaubenssachen
, eine ziemlich mäßige, noch ungedruckte Reimerei,
die mit dem althergebrachten theologischen Beweismaterial
in der Form eines Zweigesprächs die Lehren des Christentums
gegen die Angriffe der Juden verteidigt und dem
Talamüt das Evangelium gegenüberstellt. Das Gedicht
schließt mit der Bekehrung des Juden, der sich von den
christlichen Heilslehren überzeugt fühlt und zuletzt zu Gott
und der heiligen Jungfrau fleht, sie möchten ihn dereinst in
das ewige Reich aufnehmen. Darauf folgt, Bl. 45b, ein Segen,
der fast gar keine Reime aufweist. Hieran schließen sich
zwei moralische Gedichte, als deren Verfasser sich ein Mann
namens Peter Bock (Bocker) nennt. Das erste, Bl. 46a—48a,
ist eine Klage über die verderbten Sitten seiner Zeit. Das
Metrum und der Reim sind ziemlich roh gehandhabt und
weisen auf das 15. Jahrhundert. In der Dichtung selbst zeigt
sich ein gewisses bürgerlich-philiströses Element, das wir gerade
in dieser Zeit öfters bei solchen Kreisen antreffen.
Zimperliches und pedantisches Klagen über die schlimmen
Zeiten, über den Betrug in Handel und Wandel, über schlechte
Rechtsprechung, über die Habsucht und Putzsucht der Zeitgenossen
, über Ehebrecherei und ähnliches mehr; dies alles unter
Hinweis auf das jüngste Gericht und die Strafen der Hölle; wo-
1 Die bei Zarncke S. 15 angegebene zweite Seitenzahl ist Druckfehler
oder beruht sonst auf Irrtum.
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