Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 166
(PDF, 69 MB)
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166

Albert

Zähringen und ihren Erben und Nachfolgern, den Markgrafen
von Hachberg und den Grafen von Freiburg, bis im Jahre.
1368 die Stadt Freiburg sich von ihren Grafen loskaufte
und mitsamt dem übrigen Breisgau unter die Herrschaft des.
Hauses Habsburg begab. Die Grenzen blieben zunächst die
alten, wie eine Beurkundung aus dem Jahre 1478 bezeugt,
die der, auch in der deutschen Literaturgeschichte als Verfasser
des „Buchs der Beispiele der alten Weisen" wohl bekannte
, aus einer Breisacher Geschlechterfamilie stammende
Kirchherr von Rottenburg (am Neckar) und Rat der Erzherzogin
Mechtild von Österreich, Antonius von Pforr (gest.
am 20. Oktober 1483), auf Verlangen Herzog Sigmunds abgegeben
hat. Von seinem Vater Wernher selig und andern
glaubhaften Leuten, sagt Antonius aus, habe er oft gehört:
die Landgrafschaft im Breisgau fange an beim Einlauf
der Bleich (Elz) in den Rhein und gehe die Bleich entlang bis
an die Grafen von Fürstenberg; sie erstrecke sich ferner
den Rhein hinauf bis über Neuenburg an das Kreuz bei der
Kapelle, wo sich die Landgrafschaften Breisgau und Sausenburg
scheiden; vom Rhein aus gehe die Grenze überall
durch den Breisgau in den Schwarzwald bis an die Herrschaft
Fürstenberg. Ferner habe er gehört, dass die Kaufleute, die
von Frankfurt kommen, vom Markgrafen von Baden bis an
die Bleichbrücke unter Kenzingen geleitet worden seien, von
da ab durch den Breisgau vom Landvogt der österreichischen
Herrschaft oder dessen Verweser1. Bald aber bestand der
österreichische Breisgau nicht mehr bloß aus der eben umschriebenen
Landgrafschaft, sondern umfasste weitere, im Laufe
der Zeit dazu geschlagene Teile, wie im Osten die Herrschaft
Triberg sowie die Städte Villingen und Bräunlingen, im Süden
den österreichischen Schwarzwald samt den vier Waldstädten
und im Norden die Mark Ettenheim nebst dem österreichischen
Anteil an der Ortenau. Von dieser nachträglichen Vergrößerung
kommt es, dass bisweilen die Meinungen über die Grenzen

1 Vgl. Fridr. Pfaff, Antonius von Pforr und s. Buch der Beispiele
der alten Weisen (Schauinsland 24. Freib. i. Br. 1897 S. 36).


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