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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 167
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Der Übergang Freiburgs und des Breisgaus an Baden 1806 167

des Breisgaus auseinandergehen, und mancher den Bereich des
Breisgaus weiter zieht, als der eigentliche Zustand gestattet,
d. h. den geographischen Begriff des Breisgaus mit dem politischen
verwechselt. Noch größere Verwirrung herrscht hinsichtlich
der von den Publizisten des 18. Jahrhunderts als
Quasi-Suveränität bezeichneten Territorialhoheit im Breisgau,
ganz zu geschweigen von derjenigen der Landgrafschaft selbst,
bezüglich deren trotz mannigfacher Untersuchungen1 noch
viele Rätsel bestehen. Die Zahl sowohl der einheimischen
als auswärtigen Klöster und Stifte2 wie nicht minder der
weltlichen Herren3, welche kraft ausgedehnten Grundbesitzes
und kaiserlicher Schenkungen und Freiheiten gewisse, oft
weitgehende Hoheitsrechte im Breisgau besassen, war im Verhältnis
zu der Größe des Gebiets eine sehr beträchtliche, und
das Haus Habsburg hatte seit dem 14. Jahrhundert einen
ununterbrochenen Kampf, um seine Haupt- und Vormacht zu
sichern. Zeit und Umstände waren ihm indes so günstig,
dass es zu Beginn des 16. Jahrhunderts (1503) , das volle
unanfechtbare Übergewicht fre,ftassT mit dem es wie mit eiserner
Hand die wenigen noch übriggebliebenen Landesherrschaften
umklammerte. Dies waren im nördlichen Breisgau die Herrschaft
Hachberg, welche etwa den heutigen Amtsbezirk
Emmendingen umfasste, einschließlich einiger Enklaven am
Kaiserstuhl, wie Ihringen, Leiselfingen, Bischoffingen und
Königschaffhausen, Weisweil und Haslach bei Freiburg. Dieses

1 Vgl. außer der „Kurzen Geschichte der Landschaft Breisgau " von
Jos. Bader (Badenia 1. Karls, und Freib. 1839 S. 89—100), besonders
die beiden gründlichen Arbeiten von H. Maurer, Die Landgrafschaft im
Breisgau (Emmend. 1881) und Die Grafschaft im Breisgau in der Zeitschr.
f. d. Gesch. d. Oberrheins. N. F. 4. Freib. i. Br. 1889 S. 491—506.

2 Wie der Frauenstifte Waldkirch, Sulzburg und Günterstal, der
großen Benediktinerabteien St. Blasien, St. Peter und St. Trudpert, der
Zisterzienserabtei Tennenbach, des Augustinerchorherrnstifts St. Märgen
und des Kluniazenserpriorats St. Ulrich, der Deutschherren und Johanniter
, der Schweizer Benediktinerstifte Einsiedeln und St. Gallen, des
Bischofs von Basel und der Elsässer Benediktinerfrauenabtei Andlau.

3 Der Dynasten von Hotteln, Schwarzenberg und Üsenberg und der
Grafen von Straßberg, der Reichsstädte Breisach und Neuenburg.


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