Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 175
(PDF, 69 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1906/0195
Der Übergang Freiburgs und des Breisgaus an Baden 1806 175

Änderung im ersten Stand der bisherigen Repräsentation, teils
als Folge der wohltätigen Absicht des Fürsten, seine neuen
Lande mit den alten zu verschmelzen und ihnen dieselbe
Regierung angedeihen zu lassen, welche das In- und Ausland
längst geschätzt habe, — nunmehr bei der Landschafts-Versammlung
als dem Administrations-Korpus des Breisgaus das
Recht der Landes-Repräsentation für erloschen erklärt sei; wogegen
es sich der Landesherr als vorzügliche Angelegenheit
vorbehalte, bei künftiger Definitiv-Organisation das allseitige
Privatinteresse aufs beste zu vereinigen.'

„Mit niederschlagendem Schmerz traf diese Verkündung
die anwesenden Ständeglieder; der ehrwürdige, seit vierzig
Jahren im Konsess befindliche Präsident [Franz Anton Freiherr
] von Baden brach in Tränen aus. Nach dem ersten
überwallenden Gefühl erhoben sich Stimmen des Erstaunens,
der Entrüstung, und mit den entschiedensten Ausdrücken von
,landständischen Rechten' wurde Protest eingelegt.

•„Die Kommission ihrerseits ehrte die Tränen des Präsidenten
und das Pflichtgewissen des Konsesses, welcher den
abwesenden Ständen nichts vergeben wollte und durfte. Es
kam zu ruhigem Worten und endlich zu einer Verständi-
gang dahin, dass Herr von Baden und die sämtlichen anwesenden
Konsessualmitglieder sich für ihre Person wie für
die Fortführung der unumgänglichen Geschäfte verpflichten
ließen und sodann folgenden Morgens mit dem ganzen Kanzleipersonal
in der Kommissionswohnung erschienen, um ihre
Ehrfurcht gegen den neuen Landesherrn auszudrücken.

„Der von der Ritterschaft im eignen und ihrer Mitstände
Namen zu Karlsruhe eingereichte Protest blieb natürlich ohne
Erfolg." — „So sind die Landstände zu Grabe gegangen", sagt
ihr Geschichtschreiber, Archivrat Jos. Bader1; „wäre das
Breisgau auch nicht an Baden gediehen, seine Verfassung
hätte dennoch fallen müssen."

„Die Feierlichkeit zur förmlichen Übergabe und Übernahme
der Länder Breisgau und Ortenau ging am 15. April 1806

1 Die ehemaligen breisgauischen Landstände. Karlsr. 1846. S. 279 f.


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