Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 180
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Albert

in den badischen, hingegen das Bregtal und der Grünwald
samt den Höhen jenes Bezirks in den würtembergischen Teil.
Die weitere Linie führt auf Bärmos, auf das hintere Haiden-
schloss und Rosseck; dann in einem Winkel gegen die St.
Martins-Kapelle; dann durch den Wald von Furtwangen auf
das Weissenbacher Eck; weiter über Seemos in gerader Linie
auf eine Höhe des Rorhardsberges und so bis auf die Höhe
des Saalenkopfs, wo der letzte Grenzpfahl mit Nr. 18 gesetzt
ward." Diese Abgrenzung sollte „als Regel der Besitzergreifung
Sr. Majestät des Königs von Würtemberg und
Sr. Durchlaucht des Kurfürsten von Baden gelten" und demgemäß
beiden Teilen „das Recht auf Rückforderung und
Entschädigung wegen aller Renten, Früchte und Leistungen,
welche von Kommissarien und Truppen dem gegenseitigen
Territorium entzogen und verursacht worden, vorbehalten"
seinl.

Damit war der Streitfall jedoch keineswegs erledigt.
Noch bei der förmlichen Übernahmsfeierlichkeit am 15. April
musste erklärt werden, dass fünf Herrschaften Gegenstand
des Zwistes seien zwischen beiden Höfen und von keinem
der beiden in Besitz genommen werden könnten, sondern
strittig blieben, bis durch das Übereinkömmnis, welches unter
der Vermittlung Sr. Majestät des Kaisers und Königs in
München unterhandelt wird, entschieden sei, welcher von
beiden Mächten diese Herrschaften angehören sollten. Bis
dahin blieben sie von französischen Truppen besetzt und
würden von der fürstlichen Regierung zu St. Blasien fortan
regiert und verwaltet2. Es bedurfte noch des vollen Gewichts
der in der nächsten Folgezeit eingetretenen großen Ereignisse,
wie vor allem der Schöpfung des Rheinbunds, um die leidige
Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, so dass endlich am
12. September (1806) die durch den Pressburger Frieden dem
König von Württemberg zugeschiedenen Teile des Breisgaus
nebst den Städten Villingen und Bräunlingen durch den fran-

1 Allgem. Intelligenz-Blatt 1806 Nr. 21; Braun a. a. 0. S. 187ff.

2 Das. Nr. 33.


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