Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 189
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1906/0209
Die Stadtordnung von Bräunlingen in Baden

vom Jahre 1393.

Von Ferdinand Rech.

In der Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und
Kunst, Jahrgang XVI (1897) veröffentlichte Archivrat Dr. Gr.
Tumbült in Donaueschingen eine Abhandlung, betitelt: „Zur
Geschichte der deutschen Stadtverfassung. Verfassung der Stadt
Bräunlingen in Baden." Bei Erörterung der im Auftrag des Erzherzogs
Ferdinand von Tirol 1576 aufgestellten neuen Stadtordnung
bemerkt er S. 163: „Außerdem (d. h. außer dem Freiheitsbrief
des Herzogs Leopold von Österreich von 1313) liegt
dieser Neubearbeitung ein jetzt nicht mehr vorhandenes „altes
statbuch und recht" zu Grunde. Dasselbe befindet sich jedoch
in Abschrift im Großh. Generallandesarchiv zu Karlsruhe unter
Konstanz-Reichenau (Bräunlingen). Da es bis jetzt unbekannt
war und deshalb auch im Fürstenberger Urkundenbuch, das
die meisten Urkunden zur Geschichte Bräunlingens bis zum
Jahre 1509 verzeichnet, keine Aufnahme gefunden hat, dürfte
eine Veröffentlichung desselben nicht unangebracht sein. Zugleich
mögen einige Vorbemerkungen Platz finden, die sich
an die Arbeit Tumbülts anschließen und deren Ergebnisse er-
gänzen.

Bräunlingen, eine der Uransiedelungen der Baar l, wurde
wahrscheinlich unter Graf Friedrich I. oder Heinrich II. zu
Fürstenberg zur Stadt erhoben, wenigstens schenkt Agnes, die
Witwe Heinrichs I. zu Fürstenberg, am 1. Oktober 1294 dem

1 F. L. Baumann, Forsch, zur Schwäb. Geschichte. Kempten 1899
S. 414.


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