Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 190
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190

Rech

Armenspital in Villingen ein praedium, situm in vi IIa Brü-
lingen1, während schon am 2. Mai 13032 Bürger von Bräun-
lingen erwähnt werden und am 1. Februar 13053 erstmals
von der Stadt Bräunlingen die Rede ist. In der Zwischenzeit
zwischen 1294 und 1303 scheint also die Stadtgründung
vor sich gegangen zu sein4.

Nicht lange freuten sich die Grafen zu Fürstenberg der
jungen Schöpfung: am 30. Mai 1305 mussten sie die Stadt
an Osterreich abtreten5. Die Bräunlinger konnten wenigstens
in der ersten Zeit mit dem Wechsel zufrieden sein, denn am
21. August 1313 6 erhielten sie vom Herzog Leopold I. Dießen-
hofer Stadtrecht. Letzteres ist bekanntlich eine Nachbildung
der alten Freiburger Handfeste des Herzogs Konrad von 1120
(oder um 1140) und es ist nicht uninteressant, die beiden
Rechte miteinander zu vergleichen. Folgende Abschnitte der
Freiburger Urkunde lassen sich mehr oder minder deutlich
wiedererkennen: Einleitung (1 und 19), 2 (2), 3 (4), 4 (5),
5 (6), 6 (7), 7 (10), 8 (21), 10 (9), 11 (17), 13 (12), 14 (11).
Die eingeklammerten Ziffern weisen auf die Handfeste des
Herzogs Leopold hin. In Art. 2 sind die „24 coniuratores
fori" selbstverständlich jetzt ersetzt durch „Schultheiß und
Rat". Die freie Wahl des Priesters ist in 4 weggelassen und
der Ortsvorsteher „Schultheiß, nicht „Vogt" genannt, jedoch
behält sich der Herzog das Bestätigungsrecht vor. Die Bestimmung
, dass demjenigen, der den Frieden bricht und einen
andern blutig schlägt, die Hand abgehauen werden soll, wird
dahin gemildert, dass der Übeltäter statt dessen dem Stadtherrn
10 8", der Stadt 5 U und dem Schultheißen 3 ß

1 Fürstenb. Urkb. IV 485 c.

2 A. a. O. II 14.
8 A. a. O. V 296.

4 Die Möglichkeit einer früheren Gründung erörtert E. Balz er,
Überblick über die Gesch. der Stadt Bräunlingen. Donaueschingen 1903
S. 18.

5 Fürstenb. ürkb. II 29.

6 A. a. O. VI 46. Das Datum ergibt sich aus einem Freiheitsbrief
Kaiser Ferdinands I. von 1557 (Perg. Orig. mit eigenhändiger Unterschrift
des Kaisers im Gen.-Landesarchiv).


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