Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 237
(PDF, 69 MB)
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Anzeigen und Nachrichten

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briefe usw., sowie über abergläubische Handlungen, durch die
man noch heutigen Tags glaubt einen Dieb oder sonstigen
Verbrecher entdecken oder bestrafen zu können, so z. B. Bannen,
Erbsieb, Erbschlüssel und Erbbibel, Totbeten, envoütement usw.
Jede, auch die kleinste Angabe wird dankbar entgegengenommen
und unter Nennung des Gewährsmanns veröffentlicht werden.
Nur bitte ich, jede Mitteilung, wenn möglich, mit genauer Angabe
des Ortes, der Zeit, der betreffenden Personen sowie der
Quelle der Notiz zu versehen.

Über folgende wäre mir eine gütige Mitteilung zurzeit
besonders erwünscht.

1. Manche Leute glauben, ein Meineidiger werde nicht
entdeckt, wenn er gewisse mystische Mittel anwende, z. B. wenn
er beim Schwören den linken Arm auf dem Rücken halte oder
das Innere der Schwurhand dem Richter zukehre oder die Eidesformel
verstümmele, oder wenn er Sand im Stiefel habe, usw.
(Vgl. meine ausführlichen Abhandlungen über „Mystische Zeremonien
beim Meineid" im „Gerichtssaal*, 1905 und 1906.) Ist
dem Leser darüber etwas bekannt?

2. Ist darüber etwas bekannt, dass Diebe oft am Tatort
ihre Notdurft verrichten? Aus welcher Gegend? Weshalb geschieht
das? Auf den Tisch, ins Bett oder wo? Werden die
Exkremente zugedeckt? Tun dies nur Gewohnheitsverbrecher?
Kennt man den Ausdruck „Wächter", „Nachtwächter", „Wachtmeister
", „Posten", „Schildwache", „Hirt" oder einen ähnlichen
deutschen oder ausländischen Ausdruck dafür? Aus welcher
Gegend? Was ist nach Angabe des Volks, der Verbrecher und
des Einsenders der Sinn dieser Bezeichnungen? (Vgl. meine
Skizze „Einiges über den grumus merdae der Einbrecher" in
der „Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform
", 1905. „Weiteres über den grumus merdae" [eben-
dort 1906] und „Die praktische Bedeutung des grumus merdae"
Archiv für Kriminalanthropologie" Bd. 23, 1906.)

3. Kennt jemand irgend einen Aberglauben, der zu einem
Diebstahl Anlass geben könnte? (Vgl. meine Skizze „Diebstahl
aus Aberglauben" im „Archiv für Kriminalanthropologie und
Kriminalistik", 1905 und 1906.)

4. Kennt jemand irgend einen Aberglauben, der einen
Diebstahl verhindern könnte, z. B. dass schwangere Frauen
nicht stehlen dürfen, weil sonst ihr Kind ein Dieb würde oder


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