Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 295
(PDF, 69 MB)
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Eine Parodie auf den Rastatter Kongress 1797 295

(1814 No. 4)8 aus den ,Persern' des Äschylus ein solches
lieferten." Alle aber übertraf jenes biblische Cento auf den
Rastatter Kongress: „Leiden unsers heiligen römischen
deutschen Reiches auf dem Rastatt er Kongresse, als
sich daselbst die Minister der Höfe versammelten und Rat
hielten, wie sie es angreifen und umbringen könnten", das
Heinr. Schreiber erstmals, aber nicht in der ursprünglichen
lateinischen Fassung, sondern in deutscher Übersetzung veröffentlicht
hat in seinem weiteren Kreisen weniger bekannten
Aufsatze: „Vor fünfzig Jahren in Freiburg. 44. Fortsetzung
der Beiträge zur Geschichte der Stadt Freiburg und
des Breisgaues" im „Freiburger Adress-Kalender für das
Schalt-Jahr 1864" S. xxiv—xxvi.

Hier nun der Wortlaut des lateinischen Urtexts jeweils
mit der von mir in Klammer beigefügten Belegstelle und der
nebenstehenden deutschen Ubersetzung nach Schreiber, die
sich nicht immer genau mit jenem deckt.

De passione sancti Romani imperii secundum tempus et

pacem Rastadtiensem.

Conventus Rastadtiensis: Tunc
congregati sunt principes et se-
niores populi, ut Romanum im-
perium dolo tenerent. (Matth.
XXVI, 3—4.)

Romanum Imperium: Tristis est
anima mea usque ad mortem.
(Matth. XXVI, 38; Marc. XIV, 34.)

Principes et electores ecclesiastici:
Amen dico vobis, quia unus ves-
trum me traditurus est. (Matth.
XXVI, 21.)

General Bonaparte: Nos legem
habemus et secundum legem de-
bet mori. Nescis? quia potesta-
tem habeo. (Ioan. XIX, 7; 10.)

Römisches Reich: Meine Seele ist
betrübt bis in den Tod.

Geistliche Kurfürsten: Wahrlich,
sagen wir euch, es ist um uns
geschehen.

Bonaparte: Wir haben ein Gesetz
und nach diesem muss es sterben.

8 Vgl. K. Gageur, Freiburger literarische Unternehmungen in den
Kriegsjahren 1814/15: Schauinsland 32 (1905), S. 46—50.


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