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Miedel
kaum jemand vorgedrungen war, die zu benennen überhaupt
kein Bedürfnis bestand, wie sollen die zu undeutschen Namen
kommen? Hier im Wörterbuch haben wir, wie nirgends sonst,
deren Hunderte beisammen samt ihren Beurkundungen, die die
alten Formen bieten und Schlüsse auf das Alter zulassen; man
stelle sie alle zusammen, trage sie in eine Kartenskizze ein,
prüfe, nach welchen Gesichtspunkten die erklärbaren benannt
sind und welche und bis zu welcher Größe etwa sie deutsch
scheinen; so müsste doch für ein Land einmal ein verlässigeres
Ergebnis zu Tage kommen über diese Namengattung.
Inwieweit geben einzelne Bäume oder Baumgruppen
Anlass zu örtlichen Benennungen? Hier eine Zusammenstellung
, die zugleich über den Pflanzenwuchs überhaupt Aufschluss
gibt3: Affaitern, Aichen (Wolfach) zun Eychen 15., Amoltern
(bei den Amarellenbäumen), Arien, wozu ich nach meiner Annahme
(Alem. 1900 S. 191) auch Achkarren <^ Acharlon
= bei den 8 Arien stellen möchte (vgl. ebd. die andern so
gebildeten Namen, wie Fünfehrlen usw., wozu ich jetzt noch
ostnördlich von Achkarren am Totenkopf Neunlinden füge),
Aspen, zur Birken, Heid-bremen, zum Felben <^ felwin = bei
der Weide, Grießbaum-kopf, zu der hangenden Aich, Holdern,
uffen Lerchun, Dreilerchen, zu den Linden (bei Offenburg),
zun Linden (Lindenhof), das Lindli (der Lindlehof), Frierlinde
<^ ze frier linde, Nussbaumen, Pfohren <^ Forrun (bei den
Föhren), Sumpfohren <^ Sundphorran, Rust(e) = Ulme, Sälen
<^ Salhun (bei den Salweiden), Sorbaum = Sarbaum (die
Schwarzpappel), zer Tannen (Einz.), Tannon (Mehrz.); dann
Blutbaum (bei einem Galgen, bei Hochhausen), Frankenbaum
(bei Heidelsheim), Graueisbaum (bei Kehl, = Baum des Grauwolf
).
Ein anderer Versuch könnte der Besiedelungsfrage gelten.
Es ist bekannt, dass Slavensiedelungen in ziemlich großer
Zahl aus der Gegend von Ansbach über Rotenburg gegen
Mergentheim hin zu finden sind; sie erstrecken sich aber, frei-
3 Vgl. auch F. Pfaff über Brandstetter, Die Namen der Bäume
und Sträucher in Ortsnamen der deutschen Schweiz, 1902, Alem. N. F.
V, 151.
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