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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 326
(PDF, 69 MB)
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Anzeigen und Nachrichten

ram, der Herausgeber einer Abfassung der „Endinger Prozessakten
" „nachgewiesen hat". Der Freiburger Professor hat es
dort auch gewagt zu behaupten, dass die Juden den Mord un-
gefoltert eingestanden haben, während doch „ane marter" bedeute
„nach der Marter und unter Androhung erneuter Folter".
„Dass man kopflose Leute nicht gut wieder erkennen kann,
zumal wenn man die Leute vor acht Jahren kaum flüchtig gesehen
hat, das ist eine Bemerkung, die dieses gelehrte Gehirn
zu machen nicht gewillt ist. Das glaubt lieber an das Mirakel,
dass die Leichen nach acht Jahren ganz frisch geblieben sind,
als dass es daraus schließt, diese Leichen sind frische Leichen
— erst vor kurzer Zeit Gestorbene oder Gemordete! Doch die
Volksphantasie des Mittelalters, die Greuelbilder dieser Dichter
sind matt, demgegenüber, was ein vom Antisemitismus Fanati-
sierter im 19. und 20. Jahrhundert ersinnen mag. Die Zeitungen
berichteten aus jenem Vortrage die Äußerung nicht,
dass dieser Endinger Mord nur ein Glied in der Kette ist, die
bis in unsre Tage fortreicht und anknüpft an die Worte der
heiligen Schrift III. B. M., 17, 10—14 . . . Denn das Leben des
Leibes ist im Blute, und ich habe es euch verliehen für den
Altar, dass man euch Sühne (damit) schaffe; denn das Blut bewirkt
Sühne mittelst des (in ihm enthaltenen)4 Lebens. Darum
habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut
genießen . . . jeder der es genießt, soll weggetilgt werden".
Der Herr Rabbiner fährt fort: „Das ist ohne Widerspruch geblieben
damals in Endingen. Vielleicht weil die Kundigen sich
sagten, dass so Aberwitziges nicht einmal Widerspruch verdiene.
Aber Israels Gelehrten muss es gesagt werden, dass man bei
den Antisemiten so weit gekommen ist, . . . die Ansicht, dass
das Blut des Opfers sühnt, als Urquell von Ritualmorden zu
bezeichnen, die von denen begangen werden, denen jeder Blut-
genuss an derselben Stelle als todeswürdiges Verbrechen von
ihrer Gotteslehre verboten ist." Israels Religion verbietet
Menschenopfer und Genuss von Menschen- und Tierblut6. —
All dies ist, auf meine Veröffentlichungen und
Äußerungen angewandt, grundfalsch. Was die Zeitungen
geschrieben und was dem Herrn Rabbiner, der ja, soviel mir

4 Die Klammern gehören dem Herrn Rabbiner an.

5 Lewin S. 329—333.


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