Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 329
(PDF, 69 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1906/0353
Anzeigen und Nachrichten

329

das Recht, ja die Pflicht, auch ihm ins finstre Angesicht zu
leuchten. Gebe der Himmel, dass unsre Zeit berufen sei, auch
ihm einmal ein Ende zu bereiten!"

Es ist demnach nicht wahr, dass ich die Juden des
Ritualmords beschuldigt habe. Auch der „Aberwitz", den
mir der Herr Rabbiner zutraut, ist bei mir nicht zu finden,
denn ich habe mich keineswegs auf die von mir zitierte Stelle
allein bezogen und überhaupt kein Zitat gebracht, und auch
wenn dies geschehen wäre, so will ich doch unzweifelhaft meine
Worte nur so verstanden haben, dass es eine bedauerliche Stütze
des Blutaberglaubens sei, wenn in der heiligen Schrift Blut
und Seele so einander gleichgestellt wird. Gerade die vielen
eindringlichen Verbote des Blutgenusses sprechen dafür, dass
im vormosaischen Volksglauben der abergläubische Gebrauch
des Bluts sehr verbreitet war. Dass in der „Religion" der
Juden Christenmord oder ritueller Blutgenuss geboten sei,
habe ich nie geglaubt und ausgesprochen, ebensowenig wie ich
annehmen kann, dass ein gebildeter Jude an dergleichen Anteil
habe. „Ritualmord", d. h. im amtlichen Ritus der Israeliten
begründeten Mord, gibt es nicht. Aber der Aberglaube besteht
bekanntlich neben und trotz der Religion.

Sollte ich den Nachweis führen müssen, dass bei allen
Kulturvölkern als Aberglaube unverkennbare Spuren uralter
Volksreligionen zu finden sind, die unauslöschlich fortbestehen?
Es wäre ein leichtes; aber es ist wol an dieser Stelle nicht
nötig. Oder glauben die Juden allein von solchen abergläubischen
Vorstellungen frei zu sein? Das wäre eine ungeheuerliche
Selbstüberhebung. Ich kann nur raten," sich über solche
Dinge zu belehren aus Dr. W. Mannhardts Schrift „Die
praktischen Folgen des Aberglaubens"6 und Dr. A. Hellwigs
Aufsatz „Der kriminelle Aberglaube in seiner Bedeutung für
die gerichtliche Medizin"7. Was die Juden angeht, so bietet
viel Arved Stratens Schrift „Blutmord, Blutzauber, Aberglauben
!"8 Wer.dergleichen nicht kennt, wird erschrecken ob
des Abgrunds, der sich hier auftut.' s

Meine seit mehr als 20 Jahren feststehende Meinung in
Sachen des Blutaberglaubens hat im wesentlichen kürzlich

6 Berlin 1878. Deutsche Zeit- und Streitfragen Heft 97/98.

7 Ärztliche Sachverständigenzeitung 1906, Nr. 16 ff.
. 8 Siegen 1901.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1906/0353