Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
22.1906
Seite: 332
(PDF, 69 MB)
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Anzeigen und Nachrichten

Juden gibt, die uralter Überlieferung folgend diesem schrecklichen
Brauche huldigen, das ist für jeden außer Zweifel, der
die Geschichte der unzähligen Fälle von Blutbeschuldigung aufmerksam
durchgeht. Nicht jede Blutbeschuldigung von Juden
ist berechtigt, ebensowenig wie eine jede Mordanklage. Die
Gerichtsbehörden zeigen in vielen Fällen kein Verständnis für
das Wesentliche, ebenso wie sie oft auch Fälle von abergläubischer
Tötung und Verletzung als Lustmord u. dgl. beurteilen.
Auch Ärzte, Rechts-, Gottesgelehrte und Geschichtsforscher
urteilen in solchen Dingen nur zu oft falsch oder doch schief.
Woher sollte ihnen auch Belehrung gekommen sein? All das
sind Fragen der Volkskunde, und diese gilt noch nicht als ein
notwendiges Gebiet der Hochschulwissenschaften. Auch hier
wird die Zeit und die wachsende Erkenntnis Wandel schaffen. —

Ich kehre zu Rabbiner Dr. Lewin zurück und kann nur
noch bedauern, dass ein Mann, der den Doktortitel führt, so
wenig wissenschaftliche Auffassung an den Tag legt und sich
so weit vergisst, auf einen durchaus sachlichen Tadel mit ungeheuerlichen
Übertreibungen, Verdrehungen und unbesonnenen,
hässlichen Schmähungen zu antworten. Nur um der Sache
willen und aus den zu Anfang angedeuteten Ursachen befasse
ich mich hier mit seinem Schreibwerk.

Freiburg i. Br. Fridrich Pfaff.

Hierzu erklärt

Der Vorstand der Gesellschaft für Geschichtskunde
zu Freiburg im Breisgau:

1. Herr Professor Dr. Pfaff hat bei seiner oben erwähnten Rede den
Rahmen einer berechtigten und erlaubten Kritik keineswegs überschritten
.

2. Der Ausdruck des Herrn Rabbiners Dr. Lewin, dass Herr Prof. Pfaff
in seinen diesbezüglichen Darstellungen sich mit der Firma unseres
Vereins decke, Avird als unwahr entschieden zurückgewiesen.


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