Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
23.1907
Seite: 43
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1907/0058
Die älteste deutsche Urkunde der Stadt
Freiburg im Breisgau.

Von Peter P. Albert.

Mit einer Nachbildung der Urschrift.

In der Geschichte der deutschen Sprache bildet der Zeitpunkt
ihres Auftretens im amtlichen Schriftsatz des öffentlichen
und außeröffentlichen Verkehrs, besonders rechtsgeschäftlicher
Art, einen Hauptmarkstein ihrer Entwicklung. Wenn es
sich auch anfänglich mehr um die Befriedigung praktischer
Bedürfnisse handelte, so trat doch bald, nachdem schon im
Laufe des 12. Jahrhunderts eine hohe und reiche Blüte der
deutschen Dichtung vorausgegangen und im Anschluss daran
zunächst die deutsche Predigt gleichzeitig in Aufnahme gekommen
war und seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts
durch den Mund der Mystiker mächtigen Aufschwung genommen
, dann aber auch die Geschichtschreibung der Muttersprache
in gebundener und ungebundener Rede sich zu bedienen
begonnen hatte, der wissenschaftliche Karakter mehr
und mehr in den Vordergrund. Mit einem Male gewann die
deutsche Sprache nicht nur äußerlich, indem sie im eigenen,
bisher fast ausschließlich vom Lateinischen beherrschten
Hause den Kampf um die Vorherrschaft mit Erfolg aufnahm,
sondern auch innerlich, indem sie durch den erweiterten Gebrauch
rasch erstarkte und an Geist und Formgewandtheit
Fortschritte machte, die für ihre Weiterentwicklung von größter
Bedeutung waren. Auf dreifachem Weg erhob sich die heimische
Sprache nach ihrer Wandlung zum Mittelhochdeutschen
von der des gewöhnlichen mündlichen Verkehrs zum Mittel
des schriftlichen Ausdrucks in allen Lagen des geistigen
Lebens. Neben der Poesie bildete sich bald auch eine
deutsche Prosa aus, die insbesondere im Rechtsleben, so-


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