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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
23.1907
Seite: 54
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1907/0070
Albert

Dokumente15. Hier im Breisgau sind derlei Ursachen in keiner
Weise wahrnehmbar, noch weniger richtig, dass die städtischen
Geschäftsurkunden ein paar Jahrzehnte länger als die Nachbargebiete
am Lateinischen festhielten. Die Stadt Freiburg
zumal ist hierin geradezu bahnbrechend vorgegangen, zu einer
Zeit, wo andere, größere Gemeinwesen noch kaum den ersten
Schritt gewagt haben.

Seit der Münzeinung vom 19. Januar 1258 beginnen die
in der Grafen- und Ratskanzlei in deutscher Sprache ausgefertigten
Urkunden die lateinischen so schnell und durchgreifend
zu verdrängen, dass von 1275 an, dem Jahr der
deutschen Fassung des Stadtrechts, der die gleichzeitige Anlegung
einer Handschrift des Schwabenspiegels gewichtig und
vielversprechend zur Seite geht, lateinisch abgefasste Schriftstücke
mehr als in den Städten der Nachbarschaft wie Straßburg
, Kolmar, Basel zur Seltenheit werden. Von 60 Freiburger
Urkunden des Zeitraums16, in welchem hierzulande die
deutsche Urkunde über die lateinische völlig die Oberhand
gewinnt, entfallen insgesamt 54 auf die deutsche und nur 6,
hauptsächlich geistliche Sachen betreffende oder unter geistlichem
Einfluss entstandene Stücke auf die lateinische Sprache;
sämtliche seit 1260 aus der Stadtkanzlei hervorgegangenen
Urkunden sind deutsch abgefasst: — ein Vorbild, das wenige
seinesgleichen haben dürfte. Graf und Stadt sorgten aber
nicht bloß dafür, dass ihre eigenen Beurkundungen, wo es
nur immer anging, in der Muttersprache ausgefertigt wurden,
sondern liehen auch mit ausgesprochener Vorliebe überall da
in Freundes- und Bekanntenkreisen ihre Mitwirkung, wo in
deutscher Sprache amtiert uud verhandelt wurde. In zahlreichen
Urkunden ist dessen am Schluss erwähnt mit der Wendung
: „Durch das, das diz stete Mibe, so ist dirre brief ze eime
urchiinde mit mis herren graven, Cu°nrates von Vriburg insigele
unde mit der stette insigele von Vriburg besigelt unde bevestent."17

15 Wie Vancsa a. a. 0. S. 103 f. Wort haben möchte.
m Zeit sehr. f. d. Gesch. d. OberrheinsIX(Karlsr. 1858), S. 333ff.,
440ff.; X (1859), S. 96ff., 229ff. und» 316ff.; Schreiber a. a. 0. 1, 58ff.
17 Zeitschr. f.d. Gesch. d. OberrheinsIX, 445(29. Aug. 1267) u. ö.


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