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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
23.1907
Seite: 272
(PDF, 70 MB)
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272

Schmidt

kundenbuchs Nr. 1 und 2 aus den Jahren 815 und 819
nur das badische Kirchen gemeint sein kann als der Ort
der Handlung und Ausstellung der Urkunden. Dieser wird
da so bezeichnet: „Actum in villa, qui dicitur Chirihheim,
coram frequentia populi", und „Actum Chirihaim villa
publice". Nach der ersteren Urkunde überträgt ein gewisser
Wolfini 2 Hörige nebst anderem Besitz „in pago Brisicau-
ginse et in villa nuncupante Akaringa dem Kloster S.
Gallen, „ubi vir venerabilis Wolfleoz episcopus praeesse dignus-
citur". Nach der zweiten schenkt ein gewisser Sigifridus zur
Erlangung des ewigen Lohns drei Hörige „ad ecclesiam, quae
est constructa in villa Fishingas in honore sancti Petri
ceterorumque sanctorum, ubi vir venerabilis Wolphoto presbyter
esse cognoscitur". Nun ist Akaringa nichts anderes als das
heutige Egringen, Fishingas das heutige Fischingen,
jenes Y2i dieses */4 Stunde von hier entfernt. Es ist gar nicht
denkbar, dass das elsässische Kirchen als Ort der Handlung
und Ausstellung dieser beiden Urkunden irgendwie in Frage
kommen kann bei der — kurz ausgedrückt — in Betracht
zu ziehenden Entfernung Basel—Straßburg, einer Entfernung,
die in der damaligen eisenbahnlosen Zeit noch eine ganz andere
war wie heute. Käme das elsässische Kirchen hier in Frage,
so müssten Akaringa und Fishingas unbedingt nach ihrer Lage
näher bezeichnet sein, oder umgekehrt das Kirchen müsste
genauer bestimmt werden, insbesondere, wenn das bei Straßburg
, nicht aber das unmittelbar nahe gelegene gemeint war.
Diese Notwendigkeit der näheren Bestimmung nach der einen
oder andern Seite fiel aber weg bei der bekannten Nähe
zwischen dem heute badischen Kirchen und Egringen und
Fischingen. Oder gab es, oder gibt es in der Nähe des
elsässischen Kirchen eine villa Akaringa oder Fishingas?! —
Trotzdem beruft sich, die große örtliche Entfernung einfach
übersehend, Schöpflin in seiner Alsatia illustrata für das
elsässer Kirchen auf die zweite der genannten Urkunden, indem
er in seiner Begründung I 705 schreibt: „Sub Ludovici
Pii Imperio An. VI Sigfridus quidam piam fecit donationem
in cujus clausula legitur: Actum Chirihhaim villa publice."


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