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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
23.1907
Seite: 275
(PDF, 70 MB)
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Das Kirchen der Karolinger

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linger Pfalz) genannt." — Also das elsässer Kirchen war
in der Karolingerzeit in der Grafschaft Nordgau oder Unter-
elsass gelegen, das badische aber im Breisgau5. Für das
Breisgau aber erscheint Karl der Dicke von 865 an als dessen
Graf. Mit dem Elsass bekam Karl jedoch nach den Wiener
Sitzungsb. 92, S. 335 (auch Anm. 2 a. a. 0.) erst von 87 6 an
zu tun, da ihm bei der Zusammenkunft mit seinen Brüdern
im Rießgau und bei der Teilung des väterlichen Reichs
nächst Alamannien und Churwalchen wahrscheinlich auch das
Elsass zufiel. Die kritische Urkunde Nr. 3 bei Wartmann
von 868 nennt aber, wie schon oben erwähnt, Karls Namen,
der nach der vorläufigen Teilung des Reichs von anno 8 65
an bis zum Tode seines Vaters beinahe ohne Ausnahme auf
allen im Breisgau, aber auch nur auf den im Breisgau
ausgestellten Privaturkunden erscheint, wie Wartmann in der
Anmerkung zu S. 147, Bd. II ausführt. Schon darum kann
also das Cubiculum regis in Chiricheim von 868 nicht das
elsässische, sondern muss das im Breisgau gelegene badische
Kirchen sein, wo jener breisgauische Orte betreffende
Tausch vorgenommen wurde.

Auch ist es gar nicht denkbar, dass, wo es sich um eine
s. gallische Angelegenheit im Breisgau handelt, das nicht
s. gallische elsässer Kirchen im Nordgau oder Unterelsass
den Vorrang haben kann vor dem s. gallischen und für den
s. gallischen Vertreter „Libo" außerdem nächstgelegenen
Kirchen im Breisgau.

Ist nun das Chiricheim dieser Urkunde 3 von 868, was
nach dem Gesagten kaum mehr zweifelhaft, auch das der
beiden ersten Urkunden von 815 und 819, so war mein
badisches Kirchen nicht nur ein s. gallischer oder kirchlicher
Notariatsort, sondern auch der Ort, der ein Cubiculum
regis hatte, gehabt haben musste nach dieser Urkunde, und
Nachgrabungen auch hier, an der unten noch näher zu bezeichnenden
Gemarkungsstelle wären allein darnach schon an-

5 Vgl. Korrespondenzblatt der westd. Zeitschrift für Geschichte und
Kunst 19 Nr. 1 und 2, 1900.

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