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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
23.1907
Seite: 279
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Das Kirchen der Karolinger

279

Hochberg und Rötteln ab den Dörfern Kirchen, Efringen und
Eimeidingen14 belehnt, dieselben Reichensteiner, die schon lange
vorher, urkundlich nachweisbar, Kirchen mit den zwei andern
genannten Dörfern aus der Nachbarschaft als Pfandlehen
inne gehabt hatten. So heißt es in einer Vertragsurkunde
von 1429 „zwischen Herrn Johanns Richen von Richenstein
als Pfandlehensherrn des Dorfs Kirchen eines und dasiger
Gemeinde andern Theils": „Diser vbertrag vnd alles das, so
dauor geschriben stat, so! dem heiligen Römschen Riehe,
von dem auch das obgenannt Dorffe Kilchein mit siner zu-
gehörde vnd auch mit andern Dörffern obgeschriben Herrn
Johanns Richen pfantlehen ist pp. gar vnd gentzlich on-
sehedelich."15

Und in einem Kaufbrief16 des Hans Riehe von Richenstein
gegenüber dem Markgrafen Wilhelm zu Hachberg Sausenberg
von 1481, wonach jener diesem für 1650 rhein. Goldgulden
„die drü dörffere Kilchein, Efringen und Eymetingen by dem
Rine in Costenzer bistum gelegen" mit allem Zugehör, eine
Matte in Kirchen ausgenommen, verkauft, heißt es wieder
ausdrücklich — und die Zustimmung des Kaisers Sigismund
zum Verkauf ist in der Urkunde eingangs besonders vermerkt —
„als denn das alles ich und min vordem von dem heiligen
Römischen riche in pfantlehenswise innegehept". — Auch
nachmals noch hebt mit Bezug auf diese Urkunde und die von
1429 Ernst Friedrich von Leutrum in seinem achtbändigen
Manuskriptenwerke, das in der Anmerkung 15 schon zitiert

14 Efringen zehn Minuten, Eimeidingen eine halbe Stunde von hier
entfernt.

15 Kopie aus dem Karlsruher General-Landesarchiv, Kirchen (Akten)
Konv. 5, Waidgang Nr. 124. Vgl. auch E. F. v. Leutrum V 3032, 3112
und 3193—3207 in seiner „Kurzen Beschreibung der Rechte des bad. Fürstenhauses
in der Landschaft Sausenberg und Herrschaft Rötteln sambt eines
jeden Orts Beschaffenheit in specie", wonach anno 1737 das Original in
Pergament noch bei den Akten der Gemeinde in Kirchen war; konnte
selbst noch nicht nachstöbern.

16 Original-Pergamenturkunde, Staatsarchiv Basel (St.urk. n° 1099);
vgl. auch Regesten der Markgrafen II l 17.

17 Auf die späteren Beziehungen Kirchens zu Badens Markgrafen


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