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Schmidt
wurde, im Bd. V, 3032 bei der Ortsbeschreibung von Kirchen
gleich im Eingang hervor: „Nach allen Umständen ist dieser
Ort vor alters ein Ritterorth gewesen", was er S. 3208
nochmals wiederholt mit den Worten: „weiß die Gemeinde
auch nichts mehr zu allegiren als Kirchen seye vor alters
ein Ritterorth gewesen, wie supra erwehnet habe".
Daher ist klar, dass Kirchen der geschichtlich bedeutsame
s. gallische Ort nicht nur war, nein auch königlicher ja
kaiserlicher Ort, Reichsgut war18, den sowol die Urkunden
im S. Galler Urkundenbuch anführen in den Jahren 815, 819,.
868, 886 und 887 als auch die Monumenta Germaniae Ann.
Fuld. p. IV und V im Jahre 887 und 894, wie auch Dümmler
in seiner Geschichte des ostfr. Reiches, 2. Aufl., III 275 ff.
auf Grund dieser letzteren Urkunden ausführt neben Mühlbacher
in der 2. Auflage seiner Regesten und zuerst in den
Wiener Sitzungsberichten 92.
Und da will ich nun vor allem aus den Annales Fuldenses
gerade die Stelle herausgreifen, deren entscheidenden Ausdruck
„circa Renum" (zweite Lesart ad R.) Schulte eigenartig
wendet und dreht für das elsässische Kirchen. Er sagt
wörtlich: „Wenn sich Dümmler in der Erklärung der Stellen
der Annales Fuldenses (Mon. Germ. S. S. I 404,14, 405,7,
410,15) an dem Ausdruck ,circa Renum' stößt, so ist dazu
kein Grund vorhanden; denn ,circa Renum' heißt in dem
Zusammenhang: ,quem (filium Buosonis) circa Renum ad
villam Chirichheim venientem' doch nur, dass der filius Buosonis
bei Kirchheim zuerst in das Gebiet des Rheins gekommen
sei; da er nun von Burgund kam, so kann er ebensowohl
einen nördlichen Yogesenpass als den Weg durch die Schweiz
gehe ich hier nicht weiter ein; notiere nur, dass der Markgraf wiederholt
hier beim Vogt abstieg draußen in der Mühle.
18 Vielleicht komme ich auch einmal zu einem Aufsatz über die
Herren von Kilchheim und von Ramstein. Den letzteren fiel anno 1311
beim Tode "Walthers von Rötteln die Burg Rotemberg bei Kirchen als
Erbteil zu, eine Burg, die eben auch wieder auf dem Kapfrain zu suchen
wäre und wol auch die frühere Curtis regia sein dürfte. (Fecht, Südw.
Schwarzw. II 326, 327 und 328.)
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