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Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
23.1907
Seite: 298
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Mayer

Rektor aber schickte er einen Zettel, auf dem er seinen
Namen nebst Vornamen und Titeln so aufgeschrieben hatte,
wie er in das Matrikelbuch eingetragen zu werden wünschte.
Außerdem übermittelte er ihm eine Goldmünze, die offenbar
als Inskriptionsgebühr gelten sollte30.

An demselben 5. August 1533 finden wir denn auch den
großen Gelehrten in das offizielle Matrikelbuch unserer Alma
Mater ohne jede weitere Bemerkungen eingetragen als

Desiderius Erasmus Roterodamus theologiae
professor,

wol nach dem von' ihm selbst geschriebenen Wortlaut auf
dem genannten Zettel — obwol nur ein Titel dasteht31.

Zugleich bat Erasmus, dass jetzt, wo er der Universität
(formell) angehöre, auch sein Haus (s. oben) in die Zahl der
sogenannten privilegierten Häuser aufgenommen, d. h. von
Steuer und Schätzung befreit werde, was natürlich ohne
weiteres bewilligt wurde32.

30 Senatsprotokoll vom 13. August 1533: Proposuit d. rector, quod
superioribus diebus, puta quinta Augusti, fuerit Erasmus Roterodamus
cum doctore Johanne theologo loquens eidem, quod nomen suum vellet
dare matricule universitatis, quod dr. Johannes valde in homine
probaverit. miserit postea Erasmus pro libro statutorum, ut videre posset
articulos iurandos. dns ipse rector vices suas in hoc commiserit doctori
Johanni, qui Erasmo librum statutorum exhibuerit, et dominus Erasmus
iuravit iuranda sicuti alius universitati inscriptus, mittens domino rec-
tori schedam cum coronato [nach Du Cange = nummus aureus ducum
Burgundiae et comitum Flandriae], in qua Scheda scriptum erat nomen
cognomenque suum ac tituli, quibus volebat inscriptionem in album universitatis
suam fieri. — Die vorgeschriebene Inskriptionsgebühr betrug
nur 3 Schillinge, vornehme und reiche Studenten zahlten aber gewöhnlich
mehr, während Graduierte und Arme von der Gebührenzahlung befreit
waren. Außer jenen 3 solidi musste aber jeder zu Inskribierende noch
dem Pedellen einen Blappert zahlen. Ob Erasmus dem Pedellen auch
noch ein besonderes Geldstück verehrte, wissen wir nicht.

31 Im Senatsprotokoll ist zu der Erwähnung dieses Eintrags die
(grammatisch sehr anfechtbare) Bemerkung hinzugefügt: Gaudet universi-
tas tanto nacto [!] alumno.

32 . . . petiisse quoque eundem Erasmum [bei seiner Unterredung
mit Brisgoicus], ut domus sua recipiatur in numerum domorum privilegia-
tarum. Und später: proinde conclusum est, quod domus Erasmi recipia-


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