Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
23.1907
Seite: 311
(PDF, 70 MB)
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Anzeigen und Nachrichten.

E. Baumgartner, Geschichte und Recht des Archidiakonates
der oberrheinischen Bistümer mit Einschluss von
Mainz und Würzburg (Kirchenrechtliche Abhandlungen, herausgegeben
von W. Stutz. 39. Heft). Stuttgart, Ferd. Enke, 1907.
XVI, 224 S. 8°. 8.20 M.

Eine bisher ebenso dunkle wie schwierige Frage des mittelalterlichen
Kirchenrechts mit erschöpfender Gründlichkeit und
Klarheit gelöst zu haben, ist das Verdienst des vorliegenden
Buchs von Eugen Baumgartner, der neben seiner anstrengenden
Berufstätigkeit als Gymnasiallehrer die Zeit und den Mut gefunden
und, in gewissem Sinne darf man es sagen, die Selbstverleugnung
besessen hat, einen vom Brennpunkt der auch bei
der Wissenschaft nachgerade beliebten Zeit- und Tagesfragen
weit entlegenen Gegenstand zu untersuchen und nach allen
Seiten abschließend zu behandeln.

Es ist das Institut des Archidiakonats, jenes nachweisbar
bis in den Anfang des 4. Jahrhunderts zurückreichenden kirchlichen
Amts, dessen sich der Bischof bei der Verwaltung seiner
Diözese vorzugsweise bediente. Damals hatte der Archidiakon
den Unterricht und die Erziehung der jüngeren Kleriker, die
Aufsicht über die Diakone und alle niederen Kirchendiener,
die Verpflegung der Armen und die sonstige Unterstützung des
Bischofs in allen Zweigen der Administration und Jurisdiktion.
An Würde dem Priester nachstehend, übertraf er diesen weit
an Macht und Einfiuss, besonders seit dem 6. Jahrhundert, wo
er sogar Strafgewalt über die Priester und den Rang vor allen
Priestern, selbst vor dem Archipresbyter erhielt, der den Bischof
nur bei, gottesdienstlichen Handlungen zu unterstützen hatte.
In den sieben ersten Jahrhunderten hatte jede Diözese nur
einen Archidiakon, im Jahre 774 aber teilte Bischof Hetto von
Straßburg sein Bistum in sieben Archidiakonate, und die meisten
andern Bischöfe ahmten diese Einrichtung nach.


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