Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465
Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften [Hrsg.]
Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den Angrenzenden Landschaften
23.1907
Seite: 312
(PDF, 70 MB)
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312

Anzeigen und Nachrichten

Dies ist die Zeit, mit welcher Baumgartner seine Untersuchung
beginnt, deren Hauptgewicht ins 11. und 12. Jahrhundert
fällt als dem Höhepunkt der Macht der Archidiakone,.
den es, selbst ein Lehenamt, durch die in jener Zeit erfolgte
Ausbildung des Feudalwesens erreichte. Anfangs bloß Stellvertreter
des Bischofs erhielten die Archidiakone nach und nach
selbständige Gerichtsgewalt, auf Grund deren sie die Pfarrer und
Dekane visitierten und straften, ihnen allerlei Abgaben auferlegten
, exkommunizierten und suspendierten und selbst Synoden
abhielten.

Baumgartner verfolgt zunächst die Entwicklung des Archi-
diakonats in den Diözesen Konstanz, Basel, Straßburg, Speier,.
Worms, Mainz und Würzburg und erörtert dann eingehend,,
scharfsinnig und klar die rechtliche Stellung der Archidiakonen
in den einzelnen Diözesen. Als typisch stellt sich dabei fürs
ganze spätere Mittelalter geltend heraus, dass nur Domherren
das Amt eines Archidiakons bekleiden können, dass dasselbe
nur einzeln verliehen werden kann und dass der Archidiakon
die Gerichtsbarkeit über den Klerus seines Sprengeis besitzt mit
umfangreichen Einnahmen. Gegen diese Macht und Einkünfte
machte sich schon im 14. Jahrhundert der Widerstand der dadurch
in ihrem Ansehen und Einkommen schwer geschädigten Bischöfe
geltend, zuerst durch die Einsetzung eigener bischöflicher Offiziale
zur Ausübung der geistlichen Jurisdiktion und dann der Generalvikare
mit der Berufung nicht an den Bischof, sondern nur an
den Erzbischof. Der Kampf zwischen den beiden Gewalten vollzog;
sich in den einzelnen Diözesen verschieden rasch und heftig, im
allgemeinen aber doch so, dass schon zu Anfang des 16. Jahrhunderts
der Begriff des Archidiakonats beinahe zur rein geographischen
Bezeichnung eines kirchlichen Verwaltungsbezirks
herabgesunken war. Das Konzil von Trient besiegelte dann
das Ende des Archidiakonatsamts, und heute erinnert nur noch
der auf die ursprüngliche Punktion zurückgehende Titel der
14 Diakone des Kardinalkollegiums zu Rom an das ehemals so
glänzende Kirchenamt. Wer sich über irgend eine Seite desselben
, vornehmlich wie es sich in den oberrheinischen Bistümern
im ganzen Verlauf seiner Entwicklung damit verhalten
hat, unterrichten will, der wird Baumgartners gediegene Darstellung
mit dem größten Nutzen zu Rate ziehen.

Freiburg i. Br. P. Albert.


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